Patientenverfügung

 

Auf der Grundlage der Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz von 2005 "Vorsorge vor Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung" hat das Ethikkomitee der Universitätmedizin Mainz eine Patientenverfügung für die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (hier als .pdf-Datei) (Pdf , 201,8 KB) sowie (hier als word-Datei) (Word , 82,1 KB) erarbeitet, die erstmals im Januar 2016 vom Vorstand der Universitätsmedizin beschlossen und inzwischen mehrfach aktualisiert wurde. Diese Patientenverfügung können Sie (jedermann) gerne für Ihre private Benutzung ausdrucken und ausfüllen. 

Dazu gibt es zu Ihrer Information eine am 28.1.2017 vom Vorstand der Universitätsmedizin Mainz beschlossene Leitlinie (Pdf , 165,0 KB)und die dazugehörige Anlage (Pdf , 248,8 KB).

Des Weiteren finden Sie hier das am 18.6.2009 beschlossene Gesetz über Patientenverfügungen (Pdf , 1,8 MB).

Weitere von der Universitätsmedizin erarbeitete Leitlinien finden Sie auf unserer entsprechenden Seite, zum Beispiel die Patientenverfügung für die Notfallbehandlung, die "Patientenanweisungen für lebenserhaltende Maßnahmen (Pdf , 57,2 KB)".


Hotline des Klinischen Ethikkomitees

Mo.-Fr. telefonisch erreichbar von 9 bis 16 Uhr unter:

06131 17-7997

Ansprechpartner

Vorsitzender:
Univ.-Prof. Dr. Paul
Direktor des Institutes für Geschichte, Theorie und  Ethik der Medizin der Universitätsmedizin Mainz
Tel. 06131 17-9478

Geschäftsführerin des Ethikkomitees:
Frau Dr. F. Alt
Universitätsmedizin Mainz
Gebäude 906 EG Zi. 0.141
Tel. 06131 17-9539
E-Mail:
 francesca.alt@unimedizin-mainz.de

oder über:

Adriana Wohn
Universitätsmedizin Mainz
Gebäude 906 EG Zi 00.125
Tel. 06131 17-9478
Fax 06131 17-9479
E-Mail:  ethikkomitee @unimedizin-mainz.de