Finanzen

Die Lehrgangsgebühren betragen zur Zeit für alle Kurse € 1.105,- (interne Bewerber).

Für interne Bewerber übernimmt die Universitätsmedizin Mainz die Gebühren, sowie die Freistellung für einen Unterrichtstag pro Woche. Hierzu wird mit dem Teilnehmer eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag abgeschlossen.


Kooperationshäuser müssen € 5.000,- pro Teilnehmer für die Teilnahme an der Weiterbildung zahlen.

Für die mündliche Abschlussprüfung wird eine Prüfungsgebühr von € 40,00 pro Teilnehmer gemäß Punkt 1.5.3.1. (Anlage 1 zu § 2 der Gebührenordnung der Landespflegekammer Rheinland Pfalz) von der Landespflegekammer Rheinland Pfalz erhoben.