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Hebammenschule
 

Ausbildung

Informationen zur Hebammenausbildung

Die Ausbildung richtet sich nach

  • dem Hebammengesetz vom 04.06.1985 (BGBl. 1985, Teil I S.902), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 30. April 2002 (BGBI.IS.1467 (1474)
  • der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen vom 16.03.1987 (BGBl. 1987, Teil I S.929), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27.April 1993 (BGBL. S. 512)
  • den Richtlinien der europäischen Gemeinschaft vom 21. Januar 1980

Wir orientieren uns am Lehrplan für die Hebammenausbildung des BDH (1990).

Ausbildung
Aufnahmealter Vollendetes 17. Lebensjahr
Zugangsvoraussetzungen
  • Realschulabschluss oder eine gleichwertige abgeschlossene Schulbildung
  • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige abgeschlossene Schulbildung und Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung
  • Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer
Bewerbungszeitraum 01.01. bis 15.02. des Jahres, in dem Sie die Ausbildung beginnen möchten
Lehrgangsbeginn 01. Oktober jeden Jahres
Ausbildungsdauer 36 Monate
  24 Monate für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen
Ausbildungsvergütung Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Manteltarifvertrag für Auszubildende in der Krankenfpflege und Geburtshilfe in der jeweils gültigen Fassung
Dienstzeit 38,5 Std. Woche (einschl. Unterricht)
Urlaub Altersabhängig 26 bzw. 29. Arbeitstage/Jahr
Unterricht Der theoretische und praktische Unterricht erfolgt im Block und an einzelnen Unterrichtstagen

Unterrichtsfächer sind 

im ersten Ausbildungsjahr

Unterrichtsfächer - Bibliothek, Pezzi-Ball
  • Berufs,- Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
  • Gesundheitslehre
  • Hygiene und Grundlagen der Mikrobiologie
  • Grundlagen für die Hebammentätigkeiten
  • Grundlagen für die Psychologie, Soziologie und Pädagogik
  • Biologie, Anatomie und Physiologie
  • Allgemeine Krankheitslehre
  • Allgemeine Arzneimittellehre
  • Erste Hilfe
  • Einführung in Planung und Organisation im Krankenhaus
  • Fachbezogene Physik
  • Fachbezogene Chemie
  • Sprache und Schrifttum
Bibliothek

im zweiten und dritten Ausbildungsjahr

  • Berufs,- Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
  • Menschliche Fortpflanzung, Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
  • Praktische Geburtshilfe
  • Pflege, Wartung und Anwendung geburtshilflicher Apparate und Instrumente
  • Schwangerenbetreuung
  • Wochenpflege
  • Neugeborenen- und Säuglingspflege
  • Allgemeine Krankenpflege
  • Spezielle Krankenpflege
  • Grundlagen für die Psychologie, Soziologie und Pädagogik
  • Grundlagen der Rehabilitation
  • Spezielle Arzneimittellehre

Die praktische Ausbildung findet in folgenden Häusern 

Praxis-Bild
  • Johannes Gutenberg Universitäts Klinik Mainz
  • Katholisches Klinikum Mainz, St. Vincenz und Elisabeth-Hospital
  • Katholisches Klinikum Mainz, St. Hildegardis-Krankenhaus

Und auf folgenden Stationen und Funktionsabteilungen statt

Abteilung
Abteilung 1. Ausbildungsjahr 2. und 3. Ausbildungsjahr
Entbindungsabteilung x x
Wochenstation x x
Neugeborenenstation x x
Operative Station x  
Nicht operative Station x  
Schwangerenberatung   x
Kinderklinik   x
Operationssaal   x
Externat (Freiberuflichkeit)   x

Am Ende der Hebammenausbildung findet das Staatliche Hebammenexamen mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung statt.

Kontakt

Sekretariat

Frau P. Sauerwein
Tel. 06131 17-3237
Mail:  petra.sauerwein@unimedizin-mainz.de

Frau K. Bideaux
Tel. 06131 17-2731
Mail:  kerstin.bideaux@unimedizin-mainz.de
Fax 06131 17-5598

Anschrift
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