Notfalldepot der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz

Gemäß § 15 Abs. 2 ApBetrO müssen bestimmte Notfall-Arzneimittel entweder in den Apotheken vorrätig gehalten werden oder es muss sichergestellt sein, dass sie kurzfristig beschafft werden können. Um jeder Apotheke, ohne das Risiko der Lagerhaltung selbst zu tragen, den schnellen Zugriff auf die vorgeschriebenen lebensrettenden Notfallpräparate zu sichern, hat die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz für die Apotheken 4 Notfalldepots eingerichtet.

Folgende Notfallmedikamente des Notfalldepots der LAK RLP, sind in der Apotheke der Universitätsmedizin Mainz gelagert:

Vorgehensweise:

1.  Bedarfsankündigung beim Notfalldepot durch eine Apotheke per Telefon.

2.  Bereitstellen des benötigten Präparates beim Depot.

3.  Abholung durch die bestellende Apotheke / Boten. Ein Versand ist nicht möglich.

4.  Bitte kein Originalrezept mitbringen, da die Abrechnung nur über eine Apotheke erfolgen kann!

5.  Die entnommenen Arzneimittel werden der abholenden Apotheke von
      depotbetreuenden Einrichtung gemäß AEK der Lauer-Taxe in Rechnung gestellt.

 
Erreichbarkeit:

 Tel.:     06131 17- 4224 (Apotheke)
 Tel.:     06131 17- - 0     (Rufbereitschaft)

 

Quelle: LAK RLP