Wahlleistungen

Zu den allgemeinen Krankenhausleistungen können Sie folgende Wahlleistungen in Anspruch nehmen: Alle leitenden Ärzte des Klinikums und ihre Stellvertreter stehen Ihnen für Ihre Behandlung persönlich zur Verfügung. Beim Vorgespräch oder spätestens bei Ihrer Aufnahme wird Ihnen ein Vertragsformular vorgelegt. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie Ihr Einverständnis mit den Regelungen zur wahlärztlichen Leistung und deren Abrechnung.

Auf unseren Normalstationen haben wir meist Zweibettzimmer. Die Unterbringung in einem Einzelzimmer versuchen wir gern zu erfüllen, weisen aber darauf hin, daß wir dies nicht immer für den gesamten stationären Aufenthalt ermöglichen können. Die Zimmerzuweisung erfolgt nicht nur nach organisatorischen, sondern auch nach medizinischen Gründen, so werden die Einzelzimmer u.U. besonders pflegebedürftigen Patienten vorbehalten.