Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo und wie kann ich mich anmelden?

Das Anmeldeformular finden sie bei der jeweiligen Kursbeschreibung auf unserer homepage.

Bitte senden sie das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular an uns zurück.

Dies kann auf folgenden Wegen erfolgen:

persönlich oder per Post an die Anmeldung des

Institus für Physikalische Therapie, Prävention und Rehabilitation, Gebäude 505, UG

per Fax 06131 17-47 2085

per E-Mail an:  ipt.ambulant@unimedizin-mainz.de

Wenn der Kursvertrag unterschrieben bei uns vorliegt, ist ihre Anmeldung für den Kurs vollständig.

Sie brauchen von uns keine weitere Bestätigung mehr.

Bei Änderungen, die den Kurs betreffen werden sie rechtzeitig von uns benachrichtigt

Kann ich mich telefonisch für einen Kurs anmelden?
Sie können sich telefonisch unter 06131 - 17 2085 oder  per E-Mail einen Kursplatz nur reservieren lassen.

Der Kursplatz ist erst sicher, wenn das unterzeichnete Anmeldeformular vorliegt.

Wie bezahle ich den Kursbetrag?
Sie bekommen eine Rechnung durch die Verwaltung zugesandt und können die Kursgebühr dann überweisen.

Gibt es eine Mindest-Teilnehmerzahl für die Kurse?
Ja. Für verschiedene Kurse müssen wir eine Mindest-Teilnehmerzahl festlegen.

Wird diese Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht, so können wir den Kurs nicht stattfinden lassen.In diesem Falle werden sie von uns rechtzeitig benachrichtigt.

Was passiert, wenn ich nicht an allen Kursteilen teilnehmen kann?
Grundsätzlich haben Sie keinen Anspruch auf Ersatztermine.

Welche Kurse werden von den Krankenkassen bezuschusst?
Die Präventionskurse nach § 20 SGB V sind als solche anerkannt und können von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden.

Welche Kurse sind nach § 20 SGB V anerkannt?
Derzeit sind dies:
Pilates

Wo kann ich erfahren, ob meine Krankenkasse diesen Kurs unterstützt?
Dies können Sie am besten beim Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse erfahren.

Wie kann ich den Zuschuß bei meiner Krankenkasse beantragen?
Es sind mehrere Bedingungen für einen Zuschuß zu erfüllen:
1. Der Kurs wird von Ihrer Krankenkasse unterstützt
2. Sie haben regelmäßig am Kurs teilgenommen. Regelmäßig bedeutet, daß Sie 80% der Kurstermine wahrgenommen haben.

Haben Sie dies, so erhalten Sie von uns am Kursende eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse zusammen mit dem Nachweis über die gezahlte Kursgebühr einreichen.

Die Kursgebühr wird nicht auf der Teilnahmebescheinigung bestätigt, da die Rechnung separat durch die Verwaltung gestellt wird. Der Überweisungsbeleg dient als Nachweis für die bezahlte Kursgebühr.

Sollten Sie nicht regelmäßig teilgenommen haben, so dürfen wir Ihnen diese Teilnahmebescheinigung nicht ausstellen.

Ich habe dieses Jahr bereits einen Präventionskurs von meiner Krankenkasse bezuschusst bekommen. Kann ich noch einen weiteren Kurs bezuschusst bekommen?
Jede Krankenkassen hat innerhalb des gestzlichen Rahmens ein unterschiedliches Unterstützungsmodell für die Präventionskurse gemäß § 20 SGB V.
Ihre konkrete Situation kann Ihnen daher am besten Ihre Krankenkasse mitteilen.


Weitere Informationen

Anmeldung
Tel. 06131 17- 2085
Fax. 06131 17-47 2085


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