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"Integrierte Versorgung Psychoonkologie" – Evaluation einer strukturierten psychoonkologischen Versorgung nach § 140 a ff. SGB V

Der Zugang zu psychoonkologischer Unterstützung erfolgt für Krebspatienten bisher meist unstrukturiert und zufällig und ist außerhalb zertifizierter Organzentren primär abhängig von vorhandenen Strukturen und Ressourcen vor Ort und von der Fähigkeit onkologischer Patienten und ihrer Familien, sich pro-aktiv um diese Unterstützung zu bemühen. Um dieser unzureichenden Versorgung zu begegnen, wurde in einem Modellprojekt am 15.11.2012 mit der AOK Rheinland/Hamburg (AOK RH), dem ECCA (Euregionales Comprehensive Cancer Center Aachen) und niedergelassenen Psychotherapeuten ein Vertrag zur Integrierten Versorgung nach § 140 a ff. SGB V geschlossen und als ein neuartiges Versorgungskonzept im Sinne strukturierter, integrierter und sektorenübergreifender psychoonkologischer Versorgung implementiert: Alle stationären onkologischen AOK-Patienten des ECCA werden auf psychosoziale Belastungen gescreent, nach subjektivem Bedarf befragt, über sämtliche psychoonkologische Angebote der Region informiert und erhalten Unterstützung bei der Vermittlung von Psychoonkologen im ambulanten Bereich. Teilnehmende ambulante Psychoonkologen verpflichten sich vertraglich, zeitnah Therapieplätze für diese Patienten zur Verfügung zu stellen.

Dieses Modellprojekt wird nun hinsichtlich seiner Inanspruchnahme und Wirkung evaluiert. Datengrundlage sin Patientenbefragungen und Sekundärdatenanalysen der onkologischen Patienten des ECCA im Vergleich mit onkologischen Patienten aus dem WTZ (Westdeutsches Tumorzentrum) in Essen. ECCA und WTZ haben als Krebszentren eine ähnliche Grundstruktur als Zusammenschluß verschiedener an der Diagnostik und Therapie onkologischer Patienten beteiligter Experten.

Folgende Fragen sollen mit der Studie beantwortet werden:

1.) Sind Patienten, die eine integrierte Versorgung Psychoonkologie nach § 140 a ff. SGB V (ECCA) erhalten, im Vergleich zu Patienten, die standard care erhalten

    a) besser über psychoonkologische Angebote informiert?

    b) zufriedener mit ihrer psychosozialen Versorgung?

    c) weniger psychisch belastet?

2.) Nehmen Patienten, die eine integrierte Versorgung Psychoonkologie nach § 140 a ff. SGB V (ECCA) erhalten, im Vergleich zu Patienten, die standard care erhalten, zu einem höheren Anteil ambulante psychotherapeutische Leistungen in Anspruch?

Finanzierung: Allgemeine Ortskrankenkasse Rheinland/Hamburg (AOK)

Kooperationspartner:
- Klinik für Onkologie, Hämatologie und Stammzelltransplantation, Uniklinik RWTH Aachen, Euregionales Comprehensive Cancer Center Aachen (ECCA)
- Zentrum für Versorgungsforschung Köln, PMV forschungsgruppe


gefördert durch

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in Kooperation mit
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