Zwei Ausbildungen

 

Wir decken das gesamte Spektrum der Ausbildungen in psychodynamischer Psychotherapie ab und bieten entsprechend unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Approbation als psychologischer Psychotherapeut/ psychologische Psychotherapeutin an.

Die Fachkunde tfP bietet eine fundierte psychodynamische Ausbildung für alle Störungsbilder. Patient/innen können maximal über ca. 2 Jahre einmal wöchentlich behandelt werden. Störungs- oder konfliktspezifische Ansätze unterschiedlicher Dauer (z.B. Kurzzeit und Langzeitbehandlungen) bieten die Möglichkeit, das Verfahren an die Erfordernisse des jeweiligen Einzelfalls anzupassen.

In der kombinierten Fachkunde tfP und analytische Psychotherapie werden Patient/innen auch zwei bis vier Mal wöchentlich behandelt, die Behandlung erstreckt sich in der Regel über drei bis vier Jahre. Die analytische Psychotherapie eröffnet durch die höhere Stundenfrequenz die Möglichkeit, die Beziehungsgestaltung des/der Patient/in im Detail zu erfassen und zu reflektieren. Mit der kombinierten Ausbildung (tfP und AP) ist die Behandlung eines größeren Patientenspektrums möglich: Der Berufsalltag wird durch die Möglichkeit in verschiedenen "Settings" (unterschiedliche Frequenz und Länge der Behandlungen; Patient/in sitzt dem/der Therapeut/in gegenüber oder liegt auf der Behandlungscouch) zu arbeiten, erweitert.  

Im Ausbildungsverlauf unterscheiden sich die beiden Fachkunden vor allem bei den Patientenbehandlungen unter Supervision und bei der Selbsterfahrung. 

Bei der Fachkunde tfP werden Behandlungen zwischen 25 und maximal 100 Stunden mit einer Behandlungsfrequenz von einer Wochenstunde durchgeführt; die Selbsterfahrung umfasst 120 Stunden und findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Bei der Fachkunde tfP und analytische Psychotherapie werden  sowohl Behandlungen von 25 bis maximal 100 Stunden mit einer Frequenz von einer Stunde pro Woche (tfP) wie von mindestens 250 Stunden mit einer Frequenz von 2 bis 3 Stunden pro Woche (AP) durchgeführt. Die Selbsterfahrung umfasst mindestens 250 Stunden bei einer Frequenz von 3 Stunden pro Woche.

 

Für die Approbation zum/zur Psychologischen Psychotherapeut/in müssen mindestens 4.200 Ausbildungsstunden mit den nachfolgend genannten, durch das Psychotherapeutengesetz festgelegten Ausbildungskomponenten nachgewiesen werden. Die 4.200 Ausbildungsstunden verteilen sich in den angebotenen Wahlmöglichkeiten unterschiedlich:

  

Fachkunde:
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Fachkunde:
tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie

• mindestens 610 Stunden theoretische Ausbildung (Übungen und Kurse zur Vermittlung von psychotherapeutischem Grund- und Aufbauwissen).

• mindestens 650 Stunden theoretische Ausbildung (Übungen und Kurse zur Vermittlung von psychotherapeutischem Grund- und Aufbauwissen).

• mindestens 120 Stunden Selbsterfahrung.

• mindestens 250 Stunden Selbsterfahrung.

• mindestens 1.200 Stunden bzw. ein Jahr praktische Tätigkeit an einer zugelassenen psychiatrischen klinischen Einrichtung inklusive Behandlungsbeteiligung bei mindestens 30 Patienten, die in Kurzdokumentationen nachgewiesen werden muss.

• mindestens 1.200 Stunden bzw. ein Jahr praktische Tätigkeit an einer zugelassenen psychiatrischen klinischen Einrichtung inklusive Behandlungsbeteiligung bei mindestens 30 PatientInnen, die in Kurzdokumentationen nachgewiesen werden muss.

• mindestens 600 Stunden bzw. ein halbes Jahr praktische Tätigkeit an einer zugelassenen Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung.

• mindestens 600 Stunden bzw. ein halbes Jahr praktische Tätigkeit an einer zugelassenen Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung.

• mindestens 710 Stunden PatientInnenbehandlung mit mindestens 10 PatientInnenbehandlungen unter Supervision, die im Rahmen der praktischen Ausbildung absolviert werden.

• mindestens 1000 Stunden PatientInnenbehandlung mit mindestens 10 PatientInnenbehandlungen unter Supervision, die im Rahmen der praktischen Ausbildung absolviert werden.

• mindestens 180 Stunden Supervision, wobei mindestens 50 Stunden davon als Einzelsupervision durchzuführen sind.

• mindestens 250 Stunden Supervision, wobei mindestens 150 Stunden davon als Einzelsupervision durchzuführen sind.

• mindestens sechs ausführliche, anonymisierte, schriftliche Falldokumentationen über eigene PatientInnenbehandlungen.

• mindestens sechs ausführliche, anonymisierte, schriftliche Falldokumentationen über eigene PatientInnenbehandlungen.