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Aufenthalt im Partnerland

Die Vorbereitung und Betreuung des Aufenthalts im Partnerland durch die verbundene Institution umfasst:

  • eine gemeinsame Erarbeitung des Promotionsprojekts,
  • eine Visitation, d.h. Vorstellung der Doktorandin bzw. des Doktoranden bei den Kooperationspartnern,
  • ein auf das jeweilige Forschungsfeld abgestimmte Lektüreprogramm von Schlüsseltexten,
  • sowie die Möglichkeit vorbereitender bzw. begleitender Sprachkurse.

Im Rahmen des deutsch-französischen Doktorandenkollegs können die teilnehmenden Doktorandinnen und Doktoranden bis zu 18 Monaten im Partnerland verbringen. Ein Auslandsaufenthalt muss mindestens 15 Tage andauern. Die DFH unterstützt dabei die Doktorandin bzw. den Doktoranden finanziell („Mobilitätsbeihilfe“). Diese Unterstützung kann mit anderen Stipendien kombiniert werden.

Bei der besonderen Befähigung der Doktorandin bzw. des Doktoranden besteht die Möglichkeit zur Eröffnung eines binationalen Promotionsverfahrens (cotutelle de thèse).

Klinik kompakt

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