Scheinbedingungen
Sollten Sie Fragen haben, die Sie nicht mit Hilfe der angegebenen Informationen beantworten können, wenden Sie sich bitte an das Lehrsekretariat.
Bei allen Veranstaltungen gilt die Studienordnung als Grundlage. Dementsprechend herrscht Anwesenheitspflicht am 1. Kurstag sowie eine maximale Fehlzeit von 10%, d.h. 1 Fehltermin.
Kursus Teil I
Die Leistungsanforderungen zum erfolgreichen Bestehen des Kursus Teil I sind:
- Teilnahme an der elektronischen MultipleChoice-Klausur (30 Fragen, Wertung je 0,5 Punkte).
Kursus Teil II
Die Leistungsanforderungen aus dem Kursus Teil I sind Voraussetzung für die Teilnahme am Kursus Teil II.
Es werden mindestens vier Wochen Pflegepraktikum bis zu Beginn des Kursus Teil II empfohlen.
Die Leistungsanforderungen zum erfolgreichen Bestehen des Kursus Teil II sind:
- Bericht über eine Tagesfamulatur und Sozialanamnese (Praktikum),
- zwei Kurzklausuren (je 5 Fragen, maximal 20 Punkte).
- Teilnahme an der OSCE-Prüfung (maximal 35 Punkte).
Scheinerhalt Teil I und II
Insgesamt müssen als Kriterium zum Scheinerhalt mindestens 42 Punkte von maximal 70 Punkten erreicht werden.
Scheinerhalt Seminar
Zum Scheinerhalt des Seminars aus dem 4. Fachsemester ist das Bestehen der Klausur zu 60%, also mindestens 24 von 40 Punkten, verpflichtend.
