Hinweise für Antragssteller

Das NMFZ fördert Konzepte im Bereich der Forschung über die molekularen Aspekte des Aufbaus und der Funktion biologisch-aktiver Systeme.


Beantragt werden kann die Förderung folgender Vorhaben:

- Anschubfinanzierung für neue, bisher nicht geförderte Vorhaben

Voraussetzungen:

  • interdisziplinärer Charakter
  • Antragsstellung durch mindestens 2 Angehörige verschiedener Fachbereiche der JGU

Laufzeit: 2 Jahre
Pro Förderjahr können max. 30.000€ beantragt werden
Hinweis: Es wird nur 1 Antrag pro Forscher und Antragsperiode als Erst- & Co Antragssteller angenommen

- Anschubförderung für Gruppenförderinstrumente

Als Gruppenförderinstrument gelten Forschungsprojekte, die von der DFG, dem BMBF oder der EU gefördert werden, in einem zweistufigen peer-review-Verfahren (Vorantrag, Hauptantrag) von einer Gutachtergruppe begutachtet werden, mindestens 6 Teilprojekte haben und mindestes 1 Mio. € pro Jahr verausgaben (ohne Overhead).

Gefördert werden Einzelprojekte (Anschubfinanzierung), die einen direkten thematischen Bezug zum geplanten Gruppenförderinstrument haben.

Voraussetzungen:

  • interdisziplinärer Charakter
  • Antragsstellung durch mindestens 2 Angehörige verschiedener Fachbereiche der JGU

Laufzeit: 2 Jahre
Pro Förderjahr können max. 30.000€ beantragt werden
Hinweis: Es wird nur 1 Antrag pro Forscher und Antragsperiode als Erst- & Co Antragsteller angenommen

 

Projektanträge mit Bezug zu den vom NMFZ speziell geförderten Themenschwerpunkten erhalten bei der Beurteilung einen Bonus.

Antragsberechtigt sind alle habilitierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Fachbereiche Biologie, Chemie/Pharmazie, Physik und Medizin der JGU.

Die Entscheidung über die Förderung des Vorhabens obliegt dem Koordinationsausschuss des NMFZ. Die Anträge werden von einer Jury, bestehend aus Mitgliedern des Koordinationsausschusses des NMFZ, begutachtet. Die Anträge werden anhand einer Bonus-Malus-Regelung bewertet, anhand der folgenden Kriterien:

  • NMFZ-Förderkriterien erfüllt (z.B. Fachbereichsübergreifendes Projekt)
  • wiss. Qualität (Projekt, Vorarbeiten, Antragsteller)
  • Originalität
  • Passgenauigkeit zu NMFZ-Schwerpunktförderungen
  • Bonus/Malus-Regelung für Nicht-Erstantragsteller aus dem Track record
  • abgelaufener NMFZ-Förderprojekte

Antragsteller/innen werden gebeten, ihren Antrag in elektronischer Form einzureichen an das

Sekretariat des NMFZ
Frau Andrea Kettenbach
E-Mail:  Andrea.Kettenbach@unimedizin-mainz.de

Die Antragsunterlagen sollen eine 3-seitige Darstellung des Vorhabens und seiner fachbereichsübergreifenden Relevanz enthalten.