Hinweise für privat Versicherte

Wenn Sie privat versichert sind rechnen wir Ihre stationäre Krankenhausbehandlung selbstverständlich gerne mit Ihrer privaten Versicherung ab. Zusätzlich bieten wir Ihnen unsere Wahlleistungen an, die Verfügbarkeit klären Sie bitte mit der Sie aufnehmenden Station. Unser Wahlleistungsangebot finden Sie im Kapitel "Wahlleistungen".
Gerne rechnen wir auch Ihre in Anspruch genommenen Wahlleistungen direkt mit Ihrer privaten Versicherung ab. Bitte beachten Sie, dass wahlärztliche Leistungen von den liquidationsberechtigten Ärzten selbst abgerechnet werden. Nähere Informationen hierzu erhalten sie im betreffenden Chefarztsekretariat. Wahlleistungen sind vor der Erbringung schriftlich mit dem Klinikum zu vereinbaren. Der entsprechende Aufnahmevertrag ist bereits bei der Aufnahme in unseren Aufnahmestellen zu unterschreiben.

Für die reibungslose Abrechnung Ihrer Krankenhausbehandlung beachten Sie bitte noch Folgendes:

  • Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, rechnen wir nur den Anteil Ihrer privaten Versicherung mit dieser direkt ab, den Anteil für die Beihilfestelle erhalten Sie als Rechnung nach Hause, mit der Bitte, diese schnellstmöglich bei Ihrer Beihilfestelle zur Erstattung einzureichen.
  • Wenn Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung eine Eigenbeteiligung/Selbstbehalt vereinbart haben, muss die Abrechnung Ihrer stationären Behandlung mit Ihnen persönlich erfolgen.
    Obwohl die Vereinbarung zwischen Versicherung und Versicherten getroffen wird, verlangen die privaten Krankenversicherungen regelmäßig, dass das Krankenhaus als Leistungserbringer diese Eigenbeteiligung direkt mit dem Versicherten abrechnen soll.
    Oft erfahren wir erst nach der Abrechnung mit der privaten Versicherung, z.B. bei Vorlage einer Klinik-Card, dass ein Eigenanteil zu zahlen ist. Dieser wird dann kurzerhand bei der Bezahlung unserer korrekten Abrechnung einbehalten.
    Dies wiederum führt hier zu einem hohen Aufwand für Rechnungskorrekturen. Zudem ist das Klinikum derzeit auch nicht in der Lage, alle möglichen Varianten der Eigenbeteiligung (täglich, täglich begrenzt auf bestimmte Dauer, Pauschale je Aufenthalt, jährliche Pauschale usw.) mit der eingesetzten Abrechungssoftware korrekt abzubilden.
    Sobald Sie die Abrechnung erhalten, empfehlen wir, diese schnellstmöglich bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung einzureichen.
    Unser Zahlungsziel gilt unabhängig davon, ob und bei wie vielen Stellen die Rechnung zu Erstattungszwecken eingereicht werden soll.