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Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
 

Qualitätsberichte

Seit dem 1.1.1989 müssen die Krankenhäuser in Deutschland nach § 137 SGB V die Qualität der Krankenversorgung nachweisen. Sie sind verpflichtet, die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu erheben und in einem Qualitätsbericht zu dokumentieren.