Sozialdienst der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Kontakt
- Angelika Grösch - Station 1: Tel. 06131 17-5425,
E-Mail
- Annette Brückner - Station 6: Tel. 06131 17-5843,
E-Mail - Gabriele Pohl - Station 3, Gedächtnisambulanz: Tel. 06131 17-3276,
E-Mail
- Marion Erken - Station 2 und 5: Tel. 06131 17-7051,
E-Mail - Christiane Theisen - Station 4: Tel. 06131 17-3275,
E-Mail - Gertrud Schlechtingen - PIA, Station 7: Tel. 06131 17-2147,
E-Mail
Anmeldung
Über das jeweilige Behandlungsteam auf Station
Zielgruppe
Patienten in stationärer oder ambulanter Therapie der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie.
Inhalte
In Folge einer psychischen Erkrankung entsteht für die Betroffenen und ihre Angehörigen häufig eine Vielzahl von Fragen und Problemen im sozialen Umfeld. Deshalb bietet der Sozialdienst an der Klinik umfassende psychosoziale Beratungen an. Ziel der Arbeit ist, den möglichen negativen psychosozialen Folgen der Erkrankung entgegen zu wirken. Im Vordergrund steht die Stärkung der Ressourcen und der Selbsthilfe des Patienten und seines sozialen Umfeldes. Die Mitarbeiter des Sozialdienstes stellen gemeinsam mit den Patienten, Angehörigen und/oder Bezugspersonen den Hilfebedarf fest, planen die notwendigen Schritte und koordinieren diese. Aufgabe des Sozialdienstes ist häufig die Gestaltung der Schnittstelle stationär/ambulant. Daraus ergibt sich eine enge Kooperation mit den Institutionen der regionalen und psychosozialen Versorgung. Diese wird unterstützt durch die aktive Mitarbeit in verschiedenen Gremien und Arbeitsgemeinschaften des gemeindepsychiatrischen Verbundes.
Die Mitarbeiter beraten und unterstützen Sie im Einzelnen:
- zu Fragen der Weiterversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt, wie z.B. Einleitung stationärer und ambulanter Hilfen im gemeindepsychiatrischen Versorgungssystem (psychosoziale Einzelbetreuung, betreute Wohngemeinschaften, Wohnheime, Pflegedienste, Haushaltshilfen, Alten- und Pflegeheime, rechtliche Betreuung, etc.)
- in wirtschaftlichen und sozialrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. Klärung von Anspruchvoraussetzungen gegenüber Leistungsträgern und Hilfen zur finanziellen Sicherung des Lebensunterhaltes (ALG I, ALG II, Grundsicherung, Krankengeld, Vermittlung an Schuldnerberatungstellen, etc.)
- bei der Einleitung von verschiedenen Maßnahmen wie z.B. psychosomatische Rehabilitation, Entwöhnungstherapien, berufliche Rehabilitation, stufenweise Wiedereingliederung, etc.
