Der Fachbereichsrat ist gem. § 7 UMG ein Selbstverwaltungsorgan in der Universitätsmedizin. Den Vorsitz im Fachbereichsrat führt der Wissenschaftliche Vorstand.
Der Fachbereichsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten von Forschung und Lehre, die von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Geschäftsordnung des Fachbereichsrates der Universitätsmedizin (Pdf , 182,0 KB) vom 15. Januar 2010 - in der zuletzt geänderten Fassung vom 17. Februar 2022
Leitfaden zur administrativen Durchführung von Verfahren zur Besetzung von W3-/W2-Professuren (Pdf , 707,0 KB)
(Beschluss des Fachbereichsrates vom 18. April 2019)
Rechtsquellen (Link zur Homepage der JGU)
In diesem Wintersemester wählen die Studierenden ihre Vertreterinnen und Vertreter zu den u.g. Gremien:
a) zum Senat
b) zum Fachbereichsrat Universitätsmedizin und
c) zur Doktorandenvertretung
Die Wahlen werden im Online- und Briefwahlverfahren durchgeführt. Sie finden statt von
Dienstag, den 16.01. ab 9°° Uhr bis einschl. Montag, 22.01.2024 bis 16°° Uhr
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der JGU.
23.01.2024 Stimmenauszählung FBR durch den Wahlvorstand
Ort: Konferenzraum des Ressorts Forschung und Lehre, Geb. 912, 3. OG
Zeit: ab 10.00 Uhr
Ergebnis Auszählung (Pdf , 64,3 KB)
24.01.2024 vorläufige Feststellung des Wahlergebnisses FBR durch den
Wahlausschuss,
Ort: Konferenzraum des Ressorts Forschung und Lehre, Geb. 912, 3. OG
Zeit: ab 9.30 Uhr
Wahlergebnis vorläufig (Pdf , 71,2 KB)
20.02.2024 Feststellung der endgültigen Ergebnisse FBR
durch den Wahlausschuss,
Ort: Konferenzraum des Ressorts Forschung und Lehre, Geb. 912, 3. OG
Zeit: ab 10.30 Uhr
Wahlergebnis endgültig (Pdf , 192,3 KB)