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Material Transfer Agreement (MTA)

Vorgehensweise bei Material Transfer Agreements (MTAs)

Der Austausch von Material zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen bzw./oder mit der Industrie wird durch ein Material Transfer Agreement (MTA) rechtlich geregelt.  Alle MTAs werden zunächst durch die Stabsstelle für Vertragsmanagement des Ressorts Forschung und Lehre geprüft und dann durch den Wissenschaftlichen Vorstand unterzeichnet.

Um eine schnellstmögliche Abwicklung gewährleisten zu können, senden Sie bitte zunächst den MTA, die Sie von Ihren Kooperationspartnern zugesendet bekommen oder den Sie verschicken möchten, zusammen mit der von Ihnen unterschriebenen MTA-Erklärung zur Prüfung per mail oder Fax (06131 17-9970) an vertragsmanagement@um-mainz.de

Die geprüfte und eventuell überarbeitete MTA-End-Version schicken Sie bitte per Hauspost mit Ihrer Unterschrift und der Unterschrift des Einrichtungsleiters versehen wieder zurück an die Stabstelle für Vertragsmanagement, wo der MTA zur Unterschrift an den Wissenschaftlichen Vorstand weiterleitet wird.  

Kontakt

Vertragsmanagement
M. Hantsche
Tel. 06131 17- 9969
Fax 06131 17- 9970
 E-Mail