Visual Universitätsmedizin Mainz

Link Blanko-Impfdokumente:

 

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Informationen zur COVID-19 Impfung

Personen, die im Ausland bereits mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, benötigen gemäß aktueller Rechtslage und unter Berücksichtigung der altersentsprechenden  Impfempfehlungen  eine erneute Impfserie (s.  Tab. 1), um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen.  Die Impfserie soll in einem Mindestabstand von ≥ 28 Tagen zu der vorangegangen Impfung mit dem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff  begonnen werden. 

Weitere Informationen finden Sie hier (RKI).