Link Blanko-Impfdokumente:
intern.unimedizin-mainz.de/impfdokumente
Personen, die im Ausland bereits mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, benötigen gemäß aktueller Rechtslage und unter Berücksichtigung der altersentsprechenden Impfempfehlungen eine erneute Impfserie (s. Tab. 1), um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen. Die Impfserie soll in einem Mindestabstand von ≥ 28 Tagen zu der vorangegangen Impfung mit dem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff begonnen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier (RKI).