MRSA (Methicillinresistenter Staphylococcus aureus)

  • Jeder Beschäftigte hat das Recht, auf eigenen Wunsch eine arbeitsmedizinische Untersuchung zu erhalten, wenn er den Verdacht hat, dass ein Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und dem Arbeitsplatz besteht. Hierzu kann auch ein MRSA Test gehören. Mit dem Einverständnis des Beschäftigten müssen die zuständige ärztliche oder pflegerische Leitung und die Krankenhaushygiene über eine vorliegende MRSA-Besiedlung informiert werden. Auch kann es erforderlich sein, dass der Beschäftigte am Beginn der Dekolonisierung von allen Tätigkeiten mit direktem Patientenkontakt entbunden wird. In Abstimmung mit der betroffenen Klinik und der Krankenhaushygiene wird über Einsatzmöglichkeiten und Sanierung entschieden.
  • Falls in Absprache mit der Krankenhaushygiene eine Testung von mehreren Personen auf einer Station erfolgen soll, ist eine vollständige Liste der zu untersuchenden Personen an die Betriebsärztliche Dienststelle und die Krankenhaushygiene zu schicken.
  • Die Station nennt eine/n Ansprechpartner/in sowie eine/n Vertreter/in der/die für die Koordination vor Ort verantwortlich ist.
  • Das Ergebnis der MRSA-Untersuchung wird von der Krankenhaushygiene an die BÄD geschickt und in der Personalakte abgelegt. Bei einem positiven Befund werden die Dekolonisationsmaßnahmen entsprechend dem Schema der Krankenhaushygiene durchgeführt.