Berufungsverfahren

Die Gleichstellungsbeauftragte für wissenschaftliche Beschäftigte oder eine ihrer Stellvertreterinnen ist bei allen Schritten eines Berufungsverfahrens auf eine Professur von der Einrichtung bis zur Beschlussfassung im Fachbereichsrat mit beratender Stimme zu beteiligen und hat das Recht, jederzeit eine Stellungnahme zum Verfahren und zum Ergebnis abzugeben, die bei Senat, Präsident und Ministerium Berücksichtigung findet.

Sie hat gemeinsam mit allen Mitgliedern einer Berufungskommission darauf zu achten, dass das komplette Berufungsverfahren korrekt und transparent abläuft und Frauen hierbei nicht benachteiligt, sondern bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden, solange keine Geschlechterparität bei der entsprechenden Besoldungsstufe vorliegt und nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende wesentliche Aspekte vorrangig zu berücksichtigen sind. Auch das sog. Wissenschaftliche Alter und damit die Berücksichtigung von Berufserfahrung, Publikationszeiträumen und Zeiten besonderer familiärer Belastungen müssen in die Bewertung einfließen.

Hierbei arbeiten die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen eng zusammen und verwenden als Standard eine Checkliste zur Qualitätssicherung und ggf. gegenseitigen Vertretung.

Die rechtlichen Vorgaben für die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten finden sich im Hochschulgesetz  des Landes Rheinland-Pfalz § 2 (2), § 78 (4) und § 131, in der Grundordnung der Johannes Gutenberg-Universität JGU § 10 (1), § 31 (1.1), § 39 und im Universitätsmedizingesetz § 17 (2) sowie in den Richtlinien der JGU zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten nach Anlage 01 zum Leitfaden zur Besetzung von Professuren.

Bestenauslese und Gleichstellung

Am 18.02.2021 fand mit Unterstützung des Ressort Forschung und Lehre eine Informationsveranstaltung statt, die einen Überblick über die Rechtslage sowie den Ablauf eines Berufungsverfahren gibt.

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Gender Bias in Berufungsverfahren

Rein rechtlich gesehen haben Männer und Frauen die gleichen Chancen in Bewerbungsverfahren. Die Realität sieht dabei oft anders aus. Genderbezogene Verzerrungseffekte - Gender Bias - wirken sich nachteilig auf wissenschaftliche Karrieren aus. Individuelle Karrierewege, Leistungen in der Wissenschaft und wissenschaftliche und überfachliche Kompetenzen werden unterschiedlich bewertet.

In Ergänzung zu o.g Informationsveranstaltung "Bestenauslese und Gleichstellung" konnten wir für den 25.02.2021 Frau Dr. Lina Vollmer mit dem Vortrag "Gender Bias in Berufungsverfahren - das Geschlecht spielt doch nun wirklich keine Rolle?!" gewinnen. Frau Dr. Vollmer hat die Thematik des Gender Bias beleuchtet und ist der Fragen nach den Faktoren, welche die Beurteilung von Bewerberinnen und Bewerbern beeinflussen, auf den Grund gegangen. Die Präsentation der Veranstaltung stellen wir Ihnen auf Nachfrage gerne zur Verfügung.


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