Unterlagen zum Auslandstertial
Zwingend erforderliche Unterlagen zum Erhalt der Äquivalenzbescheinigung vor Antritt des Auslandstertials im PJ
- ein schriftlicher Nachweis über Beginn und Ende des Auslandsaufenthaltes
- ein schriftlicher Nachweis der Zugehörigkeit des Lehrkrankenhauses zu einer Universität
- ein schriftlicher Nachweis über die Bettenanzahl des Lehrkrankenhauses
- vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort und aktuelle Anschrift
- Vorlage eines Lehrplanes, aus dem folgendes eindeutig ersichtlich sein muss:
- Bei einem Auslandsaufenthalt von 8 Wochen müssen mindestens
4 Wochen in der Allgemeinchirurgie absolviert werden! - Bei einem Auslandsaufenthalt von 16 Wochen müssen mindestens
3 verschiedene Chirurgieabteilungen inkl. 4 Wochen Allgemeinchirurgie absolviert werden!
- Bei einem Auslandsaufenthalt von 8 Wochen müssen mindestens
Wichtig !
Keine Äquivalenzbescheinigung gibt es für einen Auslandsaufenthalt im Fachgebiet „Kinderchirurgie“ und „Plastische Chirurgie“
Merkblatt (Pdf , 63,1 KB)
(63 KB)
Ein Musterschreiben zur Bestätigung über den Auslandsaufenthalt können Sie hier (Pdf , 187,9 KB)
(188 KB)downloaden.
PD Dr. med. Tobias Huber
Lehrbeauftragter