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Lehraufträge

Bei Beachtung der notwendigen Voraussetzungen und im Rahmen der ihnen zugewiesenen Mittel können medizinische Betriebseinheiten der Universitätsmedizin Mainz, im Rahmen der am Fachbereich Universitätsmedizin angesiedelten Studiengänge, Lehraufträge beantragen. Hierzu ist dem Ressort Forschung und Lehre (Dekanat) rechtzeitig ein vollständiger Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrags zu übersenden.

Begründung

Lehraufträge bedürfen der ausführlichen und schriftlichen Begründung durch die Leiterin oder den Leiter der Medizinischen Betriebseinheit. Aus dieser müssen neben der Tatsache, ob es sich um ein ergänzendes Lehrangebot oder um die Sicherstellung der Lehre handelt auch die der Entscheidung zugrundlegenden Erwägungen hervorgehen. Dabei ist insbesondere darauf einzugehen, warum das Lehrangebot nicht durch Lehrende der Universitätsmedizin erbracht werden kann.

Antragsstellung

Lehraufträge werden durch die Leitung der medizinischen Betriebseinheiten beim Wissen­schaftlichen Vorstand (Ressort Forschung und Lehre) beantragt. Anträge auf Erteilung eines Lehrauftrags sind frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung, zu stellen. Dabei gilt der Antrag erst im Zeitpunkt des Zugangs aller notwendigen Unterlagen als gestellt. Diese sind:

·        Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrags (Pdf , 213,4 KB) (04-2021)

·        Personalblatt zum Lehrauftrag (Pdf , 152,7 KB) (04-2021)

·        Verpflichtung zur Einhaltung des Datengeheimnisses (Pdf , 50,6 KB)

·        Erklärung über das Bestehen von Rechtsverhältnissen (Pdf , 158,6 KB) (04-2021)

Hinweis: Bei Neuerteilung sind dem Antrag die unter „Voraussetzungen für die Übernahme eines Lehrauftrages“ genannten persönlichen Unterlagen des Dozenten beizufügen.

Vergütung und Abrechnung

Die Vergütung für Lehraufträge erfolgt aus entsprechenden Haushaltsmitteln der beantragenden medizinischen Betriebseinheit und wird unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls festgesetzt. Insbesondere wird hierbei die Qualifikation, die Bedeutung der Lehrveranstaltung oder ob diese mit besonderen Belastungen verbunden ist berücksichtigt. Die Vergütung wird pro genehmigter und geleisteter Unterrichtseinheit (45 Minuten) gewährt und umfasst sämtliche Vor- und Nachbereitungen.

Die Lehrbeauftragten teilen bei Rechnungslegung zum Ende der Lehrveranstaltung Anzahl und Umfang der tatsächlich abgehaltenen Einzelstunden mit. Den entsprechenden Vordruck finden Sie hier als Lehrauftragsabrechnung (Pdf , 236,5 KB) (06-2021).

Die Auszahlung wird auf dem Dienstweg über das Ressort Forschung und Lehre durch die Finanzabteilung der Universitätsmedizin Mainz veranlasst. Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung nur erfolgen kann, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Eine Abschlagszahlung während des Semesters erfolgt grundsätzlich nicht.

Hinweis: Für die Einhaltung der Bestimmungen des Nebentätigkeitsrechts sowie der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten haben die Lehrbeauftragten selbst Sorge zu tragen.