Liebe Eltern, liebe Patient*innen,
zur Sicherheit unserer Patient*innen ist vor einer geplanten Aufnahme/einer Behandlung im Krankenhaus ein negativer Test auf das SARS-CoV-2-Virus erforderlich. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene.
Der Test muss vor der geplanten Aufnahme/vor der geplanten Behandlung durchgeführt werden. Die das Kind während des Aufenthaltes/der Behandlung begleitende Person muss ebenfalls getestet werden (1 Begleitperson pro Patient*in!).
Wir bitten Sie, bei Ihrer Aufnahme/Ihrer Behandlung die negativen Testergebnisse vorzulegen. Die Testpflicht gilt auch für vollständig Geimpfte und Genesene.
Warum ist das notwendig?
Auch vollständig geimpfte und genesene Personen können unbemerkt infiziert sein und das Virus übertragen.
Viele unserer Patient*innen haben aufgrund ihrer Vorerkrankungen bei einer SARS-CoV-2-Infektion ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf und sind besonders schutzbedürftig. Mit Ihrem Test tragen Sie dazu bei, für sich und andere ein deutlich höheres Schutzniveau zu erreichen.
Kinder und Jugendliche
Begleitperson (max. 1) / Stationäre Mitaufnahme
Besucher 2G-Plus (Besuchsregelung)
Kinder und Jugendliche
Begleitperson (max. 1) / Mitaufnahme
Kinder und Jugendliche
Begleitperson (max. 1)
Ausnahme: Notfälle!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Selbsttests und Eigenbescheinigungen nicht zulässig sind.
Ein Antigen-Schnelltest bzw. ein PCR-Test mit Testbescheinigung kann z.B. in einer Apotheke oder einem Testzentrum erfolgen.
Eine Testung kann auf Wunsch im Testzentrum an der Universitätsmedizin Mainz vor dem Gebäude 301 nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen: https://www.schnelltest-service.de/mainz/universitaetsklinikum/
Planen Sie bei einer Testung im Testzentrum an der Universitätsmedizin Mainz genügend Zeit im Voraus bis zu Ihrem Termin in unserer Klinik ein.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es ohne Vorlage von zertifizierten negativen Testergebnissen zu Behandlungsverzögerungen kommen kann.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund.