Die Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie bietet Studenten der Medizin klinische, experimentelle und statistische Doktorarbeiten an.
Leider ist es uns im Moment nicht möglich noch weitere Promotionen in der Kinderchirurgie zu betreuen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Sobald wir wieder freie Kapazitäten bezüglich Doktorarbeiten haben, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.
Interessierte kontaktieren bitte unser Chefarztsekretariat.
Vielen Dank.
Informationsblatt (PDF , 47,5 KB) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz über die Registrierungspflichtg von Doktorandinnen und Doktoranden ab dem 18. September 2017!
Mit Beginn der theoretischen und praktischen Arbeiten für die Promotion muss die Dissertation von der Doktorandin / dem Doktoranden mit der am PC ausgefüllten, unterschriebenen und mit Stempel der Medizinischen Betriebseinheiten versehenen Anzeige beim Wissenschaftlichen Vorstand im Ressort Forschung und Lehre angemeldet werden.
Für Doktorandinnen und Doktoranden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz besteht gemäß § 34 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz eine Registrierungspflicht, unabhängig davon, ob sie als (Promotions-)studierende eingeschrieben werden möchten oder nicht.
Das Formular zusammen mit dem Registrierungsantrag kann während der Sprechzeiten im Ressort Forschung und Lehre abgegeben oder an folgende Anschrift gesendet werden:
Universitätsmedizin
der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Ressort Forschung und Lehre
Stabstelle Nachwuchsförderung
Obere Zahlbacher Str. 63
55131 Mainz
Webseite
Bitte beachten: Es werden nur ordnungsgemäß am PC ausgefüllte Anzeigen im Ressort Forschung und Lehre angenommen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26.10.2017 eine neue Promotionsordnung gültig ist.
Die Promotionsordnung ab dem 26.10.2017 sowie die Promotionsordnung bis zum 25.10.2017 (alt) können auf der Homepage des Ressorts Forschung und Lehre eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Die Promotionsordnung finden Sie hier.
Eine wesentliche Veränderung sind hier u.a. die Zulassungsvoraussetzungen (§4):
Zulassungsvoraussetzungen §4
1) Zulassungsvoraussetzungen für das Promotionsverfahren zum Dr. med. und Dr. med. dent
1 Die Zulassung zum Promotionsverfahren zur Erlangung des akademischen Grades "Dr. med." oder "Dr. med. dent." setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber
a) die Ärztliche Prüfung mindestens mit der Gesamtnote "befriedigend" (bis 3,0) oder die Zahnärztliche Prüfung mindestens mit der Gesamtnote "gut" (bis 2,0) an einer Universität in Deutschland bestanden hat.