Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Herausgabe von Behandlungsunterlagen nur unter folgenden Bedingungen möglich: 

Patient*innen

  • Ein Versand ist nur an Ihre bei uns bekannte Anschrift möglich. 
  • Eine Abholung vor-Ort ist an Arbeitstagen in der Zeit 8:30 - 14:30 Uhr bzw. nach telefonischer Vereinbarung möglich.
  • Bitte beachten Sie, dass Angehörige zur Abholung ein Berechtigungsdokument (z. B. Vollmacht zur Abholung) sowie ihren Ausweis vorlegen müssen. Vollmacht zur Abholung (Pdf, 49,4 KB)
  • Anforderung unter Telefon: (06131) 17-3959 oder
    Mail: nrad-anmeldung@unimedizin-mainz.de 

Angehörige- oder Beauftragte von Patient*innen

  • Die Herausgabe der Patientenunterlagen ist nur unter Vorlage ihres Ausweises UND eines Berechtigungsdokuments (z.B.: Vollmacht zur Abholung, Betreuerausweis oder ähnliches) möglich. Vollmacht zur Abholung (Pdf, 49,4 KB)
  • Abholung vor-Ort ist an Arbeitstagen in der Zeit 8:30 - 14:30 Uhr bzw. nach telefonischer Vereinbarung möglich.
  • Anforderung unter Telefon: (06131) 17-3959 oder
    Mail: nrad-anmeldung@unimedizin-mainz.de 

Behandelnde Ärzte*innen und Kliniken

  • Wir bitten um Vorlage einer Entbindung von der Schweigepflicht des Patienten 
  • Anforderung per
    Fax: (06131) 17-5578 auf offiziellem Briefbogen oder
    Mail: nrad-anmeldung@unimedizin-mainz.de