Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Herausgabe von Behandlungsunterlagen nur unter folgenden Bedingungen möglich:
Patient*innen
Ein Versand ist nur an Ihre bei uns bekannte Anschrift möglich.
Eine Abholung vor-Ort ist an Arbeitstagen in der Zeit 8:30 - 14:30 Uhr bzw. nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Bitte beachten Sie, dass Angehörige zur Abholung ein Berechtigungsdokument (z. B. Vollmacht zur Abholung) sowie ihren Ausweis vorlegen müssen. Vollmacht zur Abholung (Pdf, 49,4 KB)
Die Herausgabe der Patientenunterlagen ist nur unter Vorlage ihres Ausweises UND eines Berechtigungsdokuments (z.B.: Vollmacht zur Abholung, Betreuerausweis oder ähnliches) möglich. Vollmacht zur Abholung (Pdf, 49,4 KB)
Abholung vor-Ort ist an Arbeitstagen in der Zeit 8:30 - 14:30 Uhr bzw. nach telefonischer Vereinbarung möglich.