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Die Universitätsmedizin Mainz befindet sich aktuell mit Ver.di in Verhandlungen zum Tarifvertrag „Entlastung“

Antworten auf die häufigsten Fragen

1.    Welche Forderungen stehen im Zentrum der Tarifverhandlungen?

Die Kernforderung von Ver.di für die Ergänzung des bestehenden Tarifvertrags ist die Festlegung von sogenannten Sollzahlen für die Besetzung der Früh-, Spät- und Nachtschichten mit examinierten und nicht-examinierten Pflegekräften. Für die verschiedenen Stationen gelten dabei, abhängig von der Bettenzahl und dem Einsatzbereich, unterschiedliche Regelungen.

Die Forderung von Ver.di sieht vor, bei einer Unterschreitung der Sollzahlen einen Belastungsausgleich in Form von Freizeit zu gewähren. In der Umsetzung würde dieser Freizeitausgleich für eine Pflegekraft eine Mehrbelastung für eine weitere Pflegekraft bedeuten, die dann wiederum Entlastung anmelden würde. In der Folge wären auch Betten- oder Stationsschließungen nicht auszuschließen.

2.    Über welche Aspekte sind sich die Parteien bereits einig?

Die Universitätsmedizin Mainz hat gemeinsam mit Ver.di das Ziel, für alle Beschäftigten eine gute Arbeitsumgebung zu bieten. Insbesondere für die Pflege haben beide Tarifparteien sich bereits im Sommer im Haustarifvertrags-Abschluss mit großem Engagement auf einen hervorragenden Tarifabschluss geeinigt. Weiterhin sind sich beide Seiten einig, dass Pflegestellen in der momentanen Situation unlimitiert freigegeben bzw. besetzt werden sollten. Aus diesem Grund stellt der Vorstand der Universitätsmedizin schon seit Beginn diesen Jahres jede qualifizierte Pflegekraft, die sich bewirbt, ein. Damit soll die maximal mögliche Besetzung garantiert werden.

 

3.    Welche Konsequenzen hätte es für die Universitätsmedizin Mainz, wenn die Forderungen von Ver.di erfüllt würden?

Die Universitätsmedizin Mainz hat im Sommer 2019 den höchsten Tarifabschluss der Region im Bereich der Pflege abgeschlossen – und das in einer finanziell angespannten Lage des Unternehmens. Das ist vor dem Hintergrund zu verstehen, dass wir eine hohe Wertschätzung zur Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Der Tarifvertrag sieht für die Pflege am Bett monatliche Zulagen im Gegenwert von einem 14. Monatsgehalt sowie eine Tarifsteigerung bis 2020 um sieben Prozent vor.

Die aktuellen zusätzlichen Forderungen von Ver.di würden das Unternehmen erheblich belasten. Wenn durch die aktuell verhandelten Forderungen zusätzliche Freizeitausgleiche und in der Konsequenz Bettenschließungen drohen, würde dies in der Folge für die Universitätsmedizin erhebliche Kapazitätseinbußen für die Behandlung von Patienten auch mit komplexen und schweren Erkrankungen bedeuten. Damit verbunden wären erhebliche Umsatzverluste, die die angespannte finanzielle Lage noch zusätzlich belasten würden. Das Jahresergebnis der Universitätsmedizin würde sich erheblich verschlechtern. In der Folge müssten dann weitere pflegeferne Stellen abgebaut werden, was beide Seiten nicht wollen.

4.    Wie bereitet sich die Universitätsmedizin Mainz auf einen potentiellen Streik vor?

Unsere Patienten werden auch bei einem Streik sehr gut und so professionell wie immer versorgt. Um die Patientenversorgung auch während eines Streiks sicherstellen zu können, hat die Universitätsmedizin Mainz mit Ver.di im Jahr 2019 eine Notdienstvereinbarung geschlossen. Diese Vereinbarung regelt u.a. die Besetzung von Funktionsbereichen wie Labor oder der Röntgenabteilung und legt den Betrieb der Krankenversorgung während eines laufenden Streiks fest. Darin wurde auch die Einrichtung einer Clearingstelle zur Lösung kurzfristig eintretender Probleme vereinbart. Die Clearingstelle ist paritätisch mit jeweils vier Vertretern der Gewerkschaft sowie der Universitätsmedizin besetzt. Eine zentrale Aufgabe ist, im Vorfeld eines Streiks zu klären, welche Stationen oder Bereiche aus medizinischen Gründen vom Streik ausgenommen werden.

5.    Welche Patienten werden auch bei einem Streik behandelt?

Alle Patienten, die bereits stationär bei uns in Behandlung sind oder eine notfallmäßige bzw. zwingende Behandlungsbedürftigkeit haben, werden selbstverständlich auch bei einem Streik medizinisch behandelt. Auch das gewohnt hohe medizinische Niveau ist weiterhin sichergestellt.
Ein zentraler Aspekt der Vorbereitung ist, im Vorfeld eines möglichen Streiks Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu informieren. Es wird festgelegt, welche Behandlungen neu terminiert werden können und welche Behandlungen eine medizinisch hohe Dringlichkeit haben. Vorsorglich hat die Universitätsmedizin bereits einige Patientinnen und Patienten informiert, deren Behandlung aus medizinischen Gründen verschoben werden kann.

 

6.    Weitere Infos

Wir informieren, sobald neue Informationen vorliegen und wenn absehbar ist, ob es zu einem Streik kommt.

Sollte es tatsächlich zu einem Streik kommen, so werden wir auf unserer Website eine Rufnummer und E-Mailadresse für zentrale Informationen angeben.

 

Pressekontakt
Astrid Bergmeister,
Stabsstelle Unternehmenskommunikation, Universitätsmedizin Mainz
Telefon 06131 17-7428 /-8391, Fax 06131 17-3496, E-Mail:  pr@unimedizin-mainz.de