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Verstärkter Infektionsschutz: Erweiterte Maskenpflicht an der Universitätsmedizin Mainz

Auf dem Gelände der Universitätsmedizin Mainz müssen ab heute OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden

Foto: Universitätsmedizin Mainz / Peter Pulkowski

Entsprechend der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind Patienten, Besucher und Beschäftigte der Universitätsmedizin ab heute, 25. Januar, verpflichtet, auf dem Gelände der Universitätsmedizin medizinische Masken (sogenannte OP-Masken) oder Mund-Nasen-Bedeckungen der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen. Die Einhaltung der erweiterten Maskenpflicht wird beim Zugang zum Gelände der Universitätsmedizin überprüft. Besuche sind wegen des grundsätzlichen Besuchsverbots weiterhin nur in Ausnahmefällen und mit Zutrittskarte möglich.

Das Tragen von Mund-Nasen-Masken hat sich neben der Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln als erfolgreiche Maßnahme zum Schutz vor Corona-Infektionen erwiesen. Zur weiteren Eindämmung der Pandemie hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz eine verschärfte Maskenpflicht beschlossen, die auch für das Gelände der Universitätsmedizin Mainz gilt. Nach der heute in Kraft getretenen Änderungsverordnung ist das Tragen von Alltagsmasken aus Stoff nicht mehr ausreichend. Patienten, Besucher und Beschäftigte der Universitätsmedizin müssen eine medizinische Gesichtsmaske (sogenannte OP-Maske) oder eine Mund-Nasen-Bedeckung der Standards KN95/N95 oder FFP2 tragen. Die neue Regelung dient dem verstärkten Infektionsschutz unserer Patienten, Besucher und Beschäftigten. Das Sicherheitspersonal wird die Einhaltung der erweiterten Maskenpflicht beim Zugang zu unserem Gelände gelegentlich überprüfen.

Das grundsätzliche Besuchsverbot für die Universitätsmedizin Mainz gilt auch weiterhin. Vereinzelte Besuche sind daher nur in bestimmten Ausnahmefällen und mit schriftlicher Einwilligung der behandelnden Ärzte möglich. Die unter die Ausnahmeregelung fallenden Besucher sowie ambulante und stationäre Patienten und notwendige Begleitpersonen müssen eine Zutrittskarte vorzeigen, um das Gelände betreten zu können. Das Formular kann über die Internetseite der Universitätsmedizin Mainz ausgefüllt und ausgedruckt werden (www.unimedizin-mainz.de).

 

Pressekontakt:
Veronika Wagner, Stabsstelle Unternehmenskommunikation, Universitätsmedizin Mainz,
Telefon: 06131 17-8391, Fax: 06131 17-3496, E-Mail:  pr@unimedizin-mainz.de


Über die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die einzige medizinische Einrichtung der Supramaximalversorgung in Rheinland-Pfalz und ein international anerkannter Wissenschaftsstandort. Sie umfasst mehr als 60 Kliniken, Institute und Abteilungen, die fächerübergreifend zusammenarbeiten. Hochspezialisierte Patientenversorgung, Forschung und Lehre bilden in der Universitätsmedizin Mainz eine untrennbare Einheit. Rund 3.400 Studierende der Medizin und Zahnmedizin werden in Mainz ausgebildet. Mit rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Universitätsmedizin zudem einer der größten Arbeitgeber der Region und ein wichtiger Wachstums- und Innovationsmotor. Weitere Informationen im Internet unter www.unimedizin-mainz.de.