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Gesundheitsminister Hoch überreicht Bewilligungsbescheide an Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Digitalisierungsoffensive für Krankenhäuser

Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer, Gesundheitsminister Clemens Hoch, Pflegevorstand Marion Hahn, Kaufmännischer Vorstand PD Dr. Christian Elsner, MBA, Wissenschaftlicher Vorstand und Dekan Univ.-Prof. Dr. Ulrich Förstermann. © UM / Peter Pulkowski

PRESSEMITTEILUNG DES MINISTERIUMS FÜR WISSENSCHAFT UND GESUNDHEIT RHEINLAND-PFALZ

Der Gesundheitsminister Clemens Hoch hat der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz fünf Bewilligungsbescheide in einer Gesamthöhe von 20.346.674,48 Euro überreicht. Die Einrichtung will mit den Mitteln verschiedene Digitalisierungsprojekte umsetzen.

„Die bewilligten Digitalisierungsmittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung des Krankenhausstandorts – konkret hier vor Ort und somit natürlich für die Patientinnen und Patienten im ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Kranken-häuser im Land sind. Wir schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Gesundheitsminister Hoch bei der Übergabe des Bescheids. Hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung sei ein zentraler Punkt der Regierungsarbeit dieser Legislaturperiode.

Der Kaufmännische Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, PD Dr. Christian Elsner betonte: „Digitale Innovation ist uns ein Herzensanliegen an der Universitätsmedizin Mainz. Die Förderung über das Krankenhauszukunftsgesetz hilft uns dabei, viele schon an der Universitätsmedizin vorhandene Lösungen, z.B. im Bereich der volldigitalen Intensivdokumentation und unsere Lösungen mit künstlicher Intelligenz im Bereich der Pathologie, nun zu integrierten Lösungen weiterzuentwickeln. Wir freuen uns sehr, dass der Bund und die rheinland-pfälzische Landesregierung uns hier unterstützen.“ Der Kaufmännische Vorstand führte weiter aus: „Wir vertiefen die Digitalisierung an entscheidenden Stellen. Das bedeutet beispielsweise die Standardisierung und digitale Unterstützung des Pflege- und Behandlungsprozess wie auch der Medikamentenversorgung. Neben basalen digitalen Werkzeugen kommen vor allen Dingen auch einige innovative Leuchttürme der Unimedizin Mainz breiter zum Einsatz – wie z. B. unsere künstliche Intelligenz Plattform im Bereich der Onkologie, die das klinische Personal bei seinen Behandlungsentscheidungen unterstützt. Zuletzt erhöhen wir mit den Mitteln auch nochmals unsere Sicherheitsvorkehrungen im digitalen Raum.“

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren. Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei u. a. Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektoren-übergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert. Für Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der „Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen (https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswe-sen/finanzierung-entgelte) aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen. In diesen wurde das Antragsverfahren zum Krankenhauszukunftsfonds in Rheinland-Pfalz in zwei Abschnitte unterteilt:

  • Hauptantragsverfahren 01.04.2021 bis 31.05.2021
  • Nachverteilungsverfahren 15.09.2021 bis 15.10.2021

Rheinland-Pfalz hatte alle 247 als förderfähig bewerteten Anträge aus dem Hauptantragsverfahren bereits bis zum 20. August 2021 beim Bundesamt für Soziale Sicherung gestellt.


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