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Universitätsmedizin Mainz erneuert Besuchsverbot zum Schutz von Patienten und Beschäftigten

Strenge Ausnahmeregeln ermöglichen vereinzelt Besuche

Bildquelle: Olga - stock.abobe.com

Angesichts stetig steigender Infektionszahlen in der Bevölkerung hat der Vorstand der Universitätsmedizin Mainz ein grundsätzliches Besuchsverbot beschlossen, wie es schon im Frühjahr galt. Es war zwischenzeitlich gelockert worden. Ab Samstag, 24. Oktober, 0.01 Uhr, greift die neue Regelung. Sie ist notwendig, um unsere Patienten und unsere Belegschaft zu schützen.

Drei Ausnahmen sind möglich:

  1. Eltern dürfen ihre minderjährigen Kinder besuchen.
  2. Partner (m/w/d) dürfen bei der Geburt anwesend sein und Mutter und Kind nach der Geburt besuchen.
  3. Eine Sterbebegleitung und der Besuch von Palliativpatienten sind erlaubt.


Für alle Fälle ist eine schriftliche Einwilligung der behandelnden Ärzte erforderlich. Sie entscheiden zudem darüber, ob gemäß der Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz eine medizinische Notwendigkeit besteht oder sonstige unabdingbare behördliche oder administrative Gründe vorliegen, die einen Besuch rechtfertigen könnten. Grundsätzlich gelten die genannten drei Ausnahmen.

Ambulante und stationäre Patienten, notwendige Begleitpersonen sowie die unter die oben genannte Ausnahmeregelung fallenden Besucher müssen einen ausgefüllten Fragebogen mit Angaben zur Person und zum Gesundheitszustand vorzeigen, um das Gelände betreten zu können. Das Formular kann über die Internetseite der Universitätsmedizin Mainz ausgefüllt und ausgedruckt werden (www.unimedizin-mainz.de).

Parallel zum Besuchsverbot tritt ein Dienstreiseverbot für die Beschäftigten der Universitätsmedizin Mainz in Kraft. Bereits genehmigte Reisen müssen storniert werden. Die Stornokosten werden auf Antrag von der Universitätsmedizin Mainz übernommen.

Ein Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken auf dem UM-Gelände ist zwingend erforderlich. Ausnahmen gibt es nicht. Das Tragen von Gesichtsschirmen, wie es bisweilen in Cafés praktiziert wird, ersetzt nicht das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und ist nicht erlaubt. Das Sicherheitspersonal an der UM wird verstärkt und ist angehalten, die Einhaltung dieser Regeln genau zu überprüfen und auch sicherzustellen.

„Diese Maßnahmen sind zur Eindämmung der Pandemie zwingend notwendig“, sagt
Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer, Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz. „Wir stellen uns damit unserer medizinischen und gesellschaftlichen Verantwortung.“

Der Universitätsmedizin Mainz ist bewusst, dass diese Besuchsregelung allen Beteiligten einiges abverlangt. Wir bitten alle Bürger um Verständnis. Die genannten Maßnahmen zum Infektionsschutz von Patienten und Mitarbeitenden haben sich in der Vergangenheit als sehr erfolgreich erwiesen.

 

Pressekontakt:
Dr. Tasso Enzweiler, Stabsstelle Unternehmenskommunikation, Universitätsmedizin Mainz,
Telefon: 06131 17-7424, Fax: 06131 17-3496, E-Mail:  pr@unimedizin-mainz.de


Über die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die einzige medizinische Einrichtung der Supramaximalversorgung in Rheinland-Pfalz und ein international anerkannter Wissenschaftsstandort. Sie umfasst mehr als 60 Kliniken, Institute und Abteilungen, die fächerübergreifend zusammenarbeiten. Hochspezialisierte Patientenversorgung, Forschung und Lehre bilden in der Universitätsmedizin Mainz eine untrennbare Einheit. Rund 3.400 Studierende der Medizin und Zahnmedizin werden in Mainz ausgebildet. Mit rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Universitätsmedizin zudem einer der größten Arbeitgeber der Region und ein wichtiger Wachstums- und Innovationsmotor. Weitere Informationen im Internet unter www.unimedizin-mainz.de.