Logo der Universitätsmedizin Mainz
Visual Universitätsmedizin Mainz

Universitätsmedizin Mainz führt einen temporären Besuchsstopp ein

Neue Regelung gilt ab 4. Dezember und wird zum Schutz von Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden vor dem Corona-Virus angewandt – wenige Ausnahmen erlaubt

Bildquelle: Olga - stock.abobe.com

Die Universitätsmedizin (UM) Mainz führt einen Besuchsstopp ein, der bereits von Samstag, 4. Dezember 2021, 0.01 Uhr, an gelten wird. Diese Maßnahme ist mit allen rheinhessischen Kliniken abgestimmt, von denen einige bereits ein temporäres Besuchsverbot verhängt haben.

Die UM Mainz bedauert diesen Schritt sehr, so notwendig er auch ist. Aufgrund der deutlich gestiegenen Inzidenz in Mainz und Umgebung sowie im gesamten Bundesland Rheinland-Pfalz wie auch in den angrenzenden Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg sieht die UM Mainz derzeit leider keine andere Möglichkeit, die Gesundheit der ihr anvertrauten Patientinnen und Patienten sowie ihrer Mitarbeitenden sicherzustellen.

„Wir wissen, wie schmerzlich dieser Schritt für viele ist, die Angehörige und Freunde in unseren Kliniken besuchen wollen“, sagt Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer, Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz. „Wir fühlen mit den Menschen und versuchen, die Phase eines temporären Besuchsstopps so kurz wie nur eben möglich zu halten. Doch im Moment ist dies die vernünftigste Lösung“, ergänzt Pfeiffer.

Aus humanitären Gründen sind jedoch Ausnahmefälle vorgesehen, insbesondere für:

- Eltern, die ihre minderjährigen Kinder besuchen wollen;

- Lebenspartner/partnerinnen, die bei der Geburt eines Kindes anwesend sein möchten und/oder Mutter  und Kind nach der Geburt besuchen wollen;

- Menschen, die Schwerstkranke oder Palliativpatienten/patientinnen begleiten wollen.

Über die Gewährung dieser und gegebenenfalls weiterer Ausnahmenfälle entscheiden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte vor Ort. Wer einen Patienten oder eine Patientin an der UM Mainz besuchen möchte, benötigt eine schriftliche Einwilligung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin. Diese Einwilligung muss am Eingang den Sicherheitskräften vorgezeigt werden. Zudem können nur Menschen, die vollständig immunisiert sind sowie ein schriftliches Negativ-Ergebnis eines PCR- oder Antigen-Tests bei sich führen, das Gelände der UM Mainz in diesen Ausnahmefällen betreten.

„Wir hoffen, dass alle Bürgerinnen und Bürger die bekannten Hygiene-Regeln in den kommenden Wochen und Monaten mit großer Konsequenz einhalten und dass auch diejenigen, die bisher noch mit einer Corona-Impfung gezögert haben, sich nun dazu entschließen. Denn eine Steigerung der Impfquote und eine konsequente Anwendung der Hygiene-Regeln sind der sicherste und schnellste Weg aus der Krise“, betont Professor Pfeiffer. 

Pressekontakt:
Dr. Tasso A. Enzweiler, Leiter Unternehmenskommunikation, Universitätsmedizin Mainz, Telefon: 06131 17-7424, E-Mail:  pr@unimedizin-mainz.de