Logo der Universitätsmedizin Mainz
Visual Universitätsmedizin Mainz

Universitätsmedizin Mainz und Marburger Bund erzielen Tarifeinigung

Entgelte steigen zwei Mal um 4,1 Prozent, zusätzlicher Inflationsausgleich vereinbart

In der sechsten Verhandlungsrunde am Dienstag, den 19. Dezember, haben sich die Universitätsmedizin Mainz und der Marburger Bund auf einen Tarifabschluss verständigt. Die Laufzeit beginnt rückwirkend zum 1.1.2023 und endet am 31.12.2024.

Die Eckpunkte der tariflichen Einigung lauten wie folgt:

- Es gibt eine zweistufige Entgeltsteigerung von 4,1 Prozent rückwirkend zum 1.1.2023 und weiteren 4,1 Prozent ab dem 1.1.2024.

- Es wird eine zusätzliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro brutto vereinbart. Diese wird mit dem Mai-Entgelt ausgezahlt und richtet sich in ihrer Höhe nach dem jeweiligen Arbeitszeitanteil.

- Es wird einen abgabenfreien monatlichen Zukunftsbeitrag in Höhe von 50 Euro geben, der ab 1. August zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt wird und für die Komponenten Mobilität, Prävention und Nachhaltigkeit flexibel eingesetzt werden kann. Dieser wird von Januar bis Juli zunächst in Form einer monatlichen Bruttozahlung von je 60 Euro beglichen.

- Zudem wird der Geltungsbereich des Tarifvertrages ausgeweitet: Er gilt künftig für alle an der Universitätsmedizin tätigen Ärzt:innen, mit Ausnahme derjenigen in der Verwaltung tätigen.

Verhandlungsführer seitens der Universitätsmedizin Mainz ist der Kaufmännische Vorstand, Dr. Waltraud Kreutz-Gers. Die erzielte Einigung steht unter dem Vorbehalt einer bis zum 31.12.2023 festgesetzten Erklärungsfrist. Bis dahin können beide Tarifpartner die Einigung noch ablehnen. Insgesamt sind an der Universitätsmedizin Mainz derzeit rund 1.400 Ärzt:innen beschäftigt.

 

Pressekontakt:
Dr. Renée Dillinger-Reiter, Stabsstelle Unternehmenskommunikation, Universitätsmedizin Mainz,
Telefon 06131 17-7424, E-Mail  pr@unimedizin-mainz.de