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Sozial- und Spielerschutzkonzepte

Mit Inkrafttreten des Glückspielstaatsvertrags (GlüStV) im Jahr 2008 wurde erstmals ein rechtlicher Rahmen für Spielerschutzkonzepte in Deutschland geschaffen. Seither sind staatlich konzessionierte Glücksspielanbieter gemäß § 6 GlüStV verpflichtet, Konzepte zu entwickeln, die darlegen, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt wird und wie diese behoben werden sollen. Zielsetzung von Sozial- bzw. Spielerschutzkonzepten ist es, mit Hilfe systematischer Strategien, Verfahrensweisen, Programmen und Maßnahmen mögliche Gefahren für die Spielteilnehmer zu minimieren. Dazu zählen auch zielgerichtete Informations- und Präventionsmaßnahmen die dazu beitragen, Risikogruppen zu schützen und einen umfassenden Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten.

Auf Basis unserer langjährigen Expertise auf dem Gebiet der Glücksspielsucht und der Entwicklung praxistauglicher Konzepte für den Spielerschutz beraten und begleiten wir Glücksspielanbieter bei der Entwicklung und Umsetzung zielgruppenadäquater Spielerschutzkonzepte. Aus Erfahrung wissen wir, gelingender Spielerschutz erfordert  handlungskompetente Mitarbeiter und die Implementierung standardisierter innerbetrieblicher Organisationsprozesse zur Identifikation, Dokumentation und Handlung bei spielsuchtrelevanten Verdachtsfällen.