Traumaambulanz für Opfer von Gewalttaten

Leitung

Dipl.-Psych. Vera Scheurich
 

Terminvereinbarung

Montag bis Donnerstag 08.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr

Tel. 06131 17-7381
Fax 06131 17-5563

sekretariate-pt@unimedizin-mainz.de

In Notfällen außerhalb der Geschäftszeit
Tel. 06131 17 29 20

Adresse
Gebäude 207 Lageplan(PDF 1,4 MB)
Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Untere Zahlbacher Str. 8
55131 Mainz


Traumaambulanzen unterstützen Betroffene von Gewalt bei der Bewältigung von psychischen Belastungen. Der Zugang zu Traumaambulanzen für Opfer von Gewalttaten ist niedrigschwellig und bietet den Betroffenen schnelle und qualifizierte Hilfe von Psychotherapeuten und Psychotherapeutiinnen (sogenannte „Schnelle Hilfen“ nach dem § 34 Sozialgesetzbuch XIV).
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Traumaambulanz ist, dass Betroffene sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem schädigenden Ereignis oder Kenntnis hiervon aufsuchen. Bei länger zurückliegenden Ereignissen, die zu einer akuten psychischen Belastung geführt haben, kann die Traumaambulanz innerhalb von zwölf Monaten nach Auftreten der akuten Krise ebenfalls aufgesucht werden.


Wer kann sich an die Traumaambulanz für Opfer von Gewalttaten wenden?

  • Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung auf Grund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
  • Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben.
  • Wenn Sie als Angehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern), Hinterbliebene (Witwen/Witwer, Waisen, Betreuungsunterhaltsberechtigte) oder Nahestehende (Geschwister und Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft) einer geschädigten Person selbst psychisch beeinträchtigt sind, haben Sie die gleichen Ansprüche.
  • Minderjährige Opfer von Gewalttaten können in unserer Traumaambulanz leider nicht behandelt werden.

Das Behandlungsangebot umfasst frühzeitige psychotherapeutische Behandlung, um die Entwicklung einer psychischen Gesundheitsstörung oder deren längerfristiges Bestehen zu verhindern.

Das Angebot der Traumaambulanz für Opfer von Gewalttaten umfasst:

  • Diagnostik und Beratung
  • Aufklärung über Trauma und mögliche Traumafolgen
  • Krisenintervention (1 bis 15 Soforthilfe-Sitzungen)
  • Hilfe im Umgang mit der außergewöhnlichen Lebenssituation (psychosoziale Begleitung)

Um Soforthilfe zu erhalten, muss zu Angang ein Antrag beim Landesamt gestellt werden. Ein solcher Antrag ist kostenlos und Sie erhalten von uns Unterstützung dabei.


Weitere Informationen zur Sozialen Entschädigung :


Weitere Informationen über die Angebote der Traumaambulanz für Opfer von Gewalttaten erhalten Sie hier(PDF 1,8 MB).