Sehr geehrte Studierende,
wie bereits vor einigen Wochen angekündigt wird ab dem 15. März 2022 die gesetzliche Nachweispflicht des Impfstatus/ Immunisierungsstatus gegen COVID-19 auch für Studierende des klinischen Studienabschnitts gelten. Die erforderlichen Nachweise werden von den Studierenden in gleicher Weise erfasst wie auch für die Mitarbeitenden der Universitätsmedizin Mainz. Zu diesem Zweck wurde eine App entwickelt, über die Sie Ihre Nachweise in der geforderten Form eigenverantwortlich übermittelt haben müssen bis spätestens zum 31. März 2022, 23.59 Uhr (letzte Nachfrist).
So weisen Sie Ihren Immunitätsstatus nach:
https://cov-nachweis.ghh2.unimedizin-mainz.de
Beachten Sie bei der Nutzung der App bitte Folgendes: