Sofern Sie einen Teil Ihres PJ in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ableisten wollen, ist eine finanzielle Förderung durch ein ERASMUS-Stipendium möglich. Hinweise zum genauen Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://www.eu-servicepoint.de/.
Nachdem Sie sich selbständig um einen PJ-Platz im Ausland bemüht haben ist es zur Gewährung der Förderung wichtig, dass Sie ein Learning Agreement for Traineeships abschließen. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Learning Agreements, welches vom Fachbereich Medizin unterschrieben werden muss, folgende Hinweise:
Unter „Sending Institution“
Unter „The Sending Institution“ (S. 4)
Unter “The Receiving Organization/ Enterprise”
Unter “Responsible Person”
Denken Sie bitte daran Ihr Learning Agreement zu unterschreiben bevor Sie es uns zukommen lassen und reichen Sie mit Ihrem Learning Agreement auch die Äquivalenzbescheinigung ein! Senden Sie beide Dokumente an auslandsstudium-medizin@uni-mainz.de, alternativ können Sie sie auch im Ressort Forschung und Lehre (Geb. 912) am Empfang abgeben oder per Post übersenden.
Lassen Sie sich einen Nachweis ausstellen, der belegt, dass Sie Ihre praktische Ausbildung über 16 Wochen in der entsprechenden Abteilung abgeleistet haben. Hierzu verwenden Sie bitte die Vorlage, die Ihnen das Landesprüfungsamt Rheinland-Pfalz zur Verfügung stellt. Die Tertialbescheinigung wird sowohl für die Auszahlung Ihres ERASMUS-Stipendiums als auch für die Anerkennung Ihres Tertials beim LPA benötigt. Andere Dokumente können nicht akzeptiert werden.
Um das C3-Dokumet für ihre ERASMUS-Förderung auszustellen, benötigen wir folgende Dokumente:
Bitte achten Sie darauf, uns das richtige C3-Dokument zukommen zu lassen. Auch wenn in Medizin eigentlich keine ECTS vergeben werden, so sind diese aufgrund der ERASMUS-Richtlinien auf dem Dokument ausgewiesen. Um das korrekte C3-Dokument zu finden gehen Sie wie folgt vor: www.eu-servicepoint.de/nachher/ -> Die Anerkennung durch den Fachbereich -> ECTS-Credits
Hilfen zum Ausfüllen: