1. Kann man sich nach Ausbildung/Studium auf eine bestimmte Patientengruppe spezialisieren?

Nein - wenn man in einer logopädischen Praxis arbeitet. Die Verträge mit den Krankenkassen bestimmen, dass man jeden Patienten behandeln muss, der von einem Arzt zugewiesen wird. Defacto bilden sich in den Praxen jedoch Schwerpunkte heraus und schon an der Homepage einer Praxis kann man erkennen, welche Patienten die Hauptzielgruppe sind.

Ja - wenn man in einer spezifischen Einrichtung arbeitet. In einer neurologischen Klinik wird man überwiegend Patienten mit Sprach-, Sprech-, Schluckstörung nach einer neurologischen Erkrankung behandeln, in einem Sprachheilkindergarten in der Regel Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen oder phonologischen Störungen.

2. Wie ist der Bedarf an logopädischer Therapie?

Ein schwer zu beantwortende Frage. Es gibt keine verlässlichen Zahlen dazu. Tatsächlich scheint der Bedarf an logopädischer Therapie aber weiter ansteigend zu sein. 

3. Wie sieht es mit der Arbeit als Logopädin im Ausland (z.B. Schweiz) aus?

Grundsätzlich kann man in jedem Land der EU auch mit dem schulischen Abschluss arbeiten, obwohl in allen anderen europäischen Ländern die Ausbildung zur Logopädin nur auf Bachelor- oder sogar Masterniveau angeboten wird.  Man muss die jeweilige Landessprache natürlich beherrschen. In der Schweiz kann man arbeiten, wenn sich keine Schweizer Logopädin auf die offene Stelle bewirbt. Nicht anerkannt wird der schulische Abschluss in den USA.

4. Ist man mit  Ausbildung plus Studium des Berufs "Logopädin" nicht überqualifiziert?

Definitiv nein.

5. Was verdient ein angestellter Logopäde durchschnittlich?

Im öffentlichen Dienst werden Logopäden heute zumeist nach dem TVÖD in den Entgeltgruppen 6 - 8 eingestuft.  Das entspricht einem Eingangsgehalt von brutto 2.050 - 2.250 €. Angestellte in logopädischen Praxen müssen ihr Gehalt selbst verhandeln. Die meisten Angestellten kommen unserer Erfahrung nach auf einen Bruttostundenverdienst zwischen 12 und 15 €. Lehrer für Logopädie sind in die Entgeldgruppen  9 und 10 eingestuft. Die Universitätsmedizin Mainz bietet ihren Lehrern mit Masterabschluss eine Einstufung nach E 13 an.