Famulatur nach §15 der neuen Approbationsordnung

Im WS 2021/2022 begann das erste Semester nach der neue Approbationsordnung (ZApprO) für Zahnärzte und Zahnärztinnen. Eine wesentliche Änderungen im Lehrplan ist die Durchführung einer Famulatur (§15 ZApprO).

Sie soll den Studierenden ermöglichen Einblicke in verschiedene zahnärztliche Tätigkeiten zu erlangen und mit unmittelbarem Patientenkontakt vertraut zu werden.

Es ist vorgesehen, die vierwöchige Famulatur nach Abschluss der ersten zahnärztlichen Prüfung in der vorlesungsfreien Zeit (nach Ende des fünften und vor Beginn des neunten Semesters) anzutreten.

Die Famulatur ist ganztägig und mindestens zwei Wochen bei derselben Einrichtung/Praxis abzuleisten.

Die jeweilige Praxis oder Einrichtung muss von der zuständigen Universität anerkannt werden, welches einer schriftlichen Vereinbarung bedarf (s. Link rechts). Der von der Praxis unterschriebene Vertrag wird dem Dekanat vorgelegt. Die Praxis erhält nach Überprüfung der Angaben eine von der Universität signierte Version zurück.

Über den Link „Suche Famulaturpraxen“ können Studierende direkt Kontakt zu einer Praxis ihrer Wahl aufnehmen. Nach Einigung auf einen Famulaturzeitraum, ist eine gemeinsame Vereinbarung mit der Famulatur-Praxis abzuschließen.

Die jeweiligen PraxisinhaberInnen stellen den Studierenden nach Erbringung der Famulatur ein Zeugnis aus, welches vom Studierenden zur Anmeldung zum dritten zahnärztlichen Abschnitts vorzulegen ist. Die Vorlage des auszustellenden Zeugnisses sind unter Downloads verfügbar.

 

Postadresse:

Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde

z.Hd. OA Dr. Dietrich

Augustusplatz 2

55131 Mainz

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Informationen zur Famulatur