Samenspenderegistergesetz

Die Fremdsamenspende ist gesetzlich geregelt im Samenspenderegistergesetz.

Was bedeutet das?

Menschen, die mithilfe einer Spendersamenbehandlung gezeugt worden sind, haben das Recht, ihre genetischen Wurzeln zu kennen, und können Auskunft über den Samenspender erhalten.

Beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Informationen (DIMDI) in Köln wurde dazu ein bundesweites Samenspenderregister eingerichtet, von dem die betroffenen Kinder Auskunft über die Identität ihres Samenspenders verlangen können.

Als Kinderwunschzentrum sind wir im Falle einer Fremdsamenspende verpflichtet, folgende Daten von Ihnen zu erheben und an das Samenspenderregister weiterzuleiten: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Zeitpunkt der Samenspende, Schwangerschaftsbeginn, Geburtstermin, Geburtsdatum.

Sie sind verpflichtet, uns im Falle einer Geburt das Geburtsdatum des Kindes zu übermitteln.