Kontinuierlich hohe Fluglärmbelastung auf dem Gelände der Universitätsmedizin

Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz und die Universitätsmedizin Mainz präsentieren neue Messergebnisse

Fluglärm über der Universitätsmedizin Mainz; Foto: Peter Pulkowski

Die Fluglärmbelastung über der Universitätsmedizin Mainz ist sowohl tagsüber als auch nachts hoch. Das belegen die Daten der Fluglärmmessstation, die seit 2013 vom Landesamt für Umwelt im Auftrag des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums auf einem achtstöckigen Klinikgebäude betrieben wird. Die Station misst hierbei immer wieder Spitzenwerte von über 68 dB(A). Im Vergleich zu den Vorjahren nahm 2018 die Zahl der Flugbewegungen über den Messstellen deutlich zu. Die Messwerte ab 2014 präsentierte heute Dr. Stefan Hill, Präsident des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Vorstandsvorsitzenden und Medizinischen Vorstand der Universitätsmedizin Mainz Univ.-Prof. Norbert Pfeiffer und Univ.-Prof. Dr. Thomas Münzel, Direktor des Zentrums für Kardiologie der Universitätsmedizin Mainz.

 

Die Auswertung der Messergebnisse zeigen unter anderem folgende Ergebnisse:

  • Die Auswertungen weisen gewichtete Tag-Abend-Nacht-Lärmindizes LDEN[1] für das Gesamtgeräusch zwischen 58-62 dB(A) aus.
  • Zehn der vorgestellten 23 Auswertungen belegen Monats-Mittelungspegel[2] des Fluggeräusches über 40 dB(A) zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.
  • Die monatlichen Fluglärmindizes LDEN liegen zwischen 43 und 52 dB(A).
  • Die monatlich ermittelten lautesten Fluglärmereignisse erreichten Spitzenpegel[3] zwischen 71,4 und 76,5 dB(A).

Die beiden Mediziner Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer und Univ.-Prof. Dr. Thomas Münzel legten dar, dass nach den so genannten „WHO Night Noise Guidelines for Europe“ bei Jahres-Mittelungspegeln ab 40 dB(A) im Außenbereich in der Nacht schädliche Gesundheitseffekte messbar sind.

Die gemessenen Daten bestätigen, dass die meisten Fluglärmereignisse in den Zeiten der Tages- und Nachtrandzonen, den späten Vormittagsstunden und den Nachmittagsstunden zwischen 15 Uhr und 16 Uhr sowie in den Abendstunden zwischen 19 Uhr und 21 Uhr liegen. Besonders häufig treten in den frühen Morgenstunden Überflüge mit Maximalpegeln von mehr als 68 dB(A) auf.

Der Präsident des Landesamtes für Umwelt Dr. Stefan Hill sagte: „Die an der Universitäts­medizin bereits durch die städtische Lage bestehende Lärmsituation wurde durch die neue, direkt über die Universitätsmedizin gelegte Anflugroute weiter verstärkt. Während der heute vorgestellten 23 Monate gab es pro Monat durchschnittlich 202 Fluglärmereignisse zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Im Mai 2018 gab es mit über 500 nächtlichen Fluglärmereignissen die höchste Belastung in den letzten Jahren.“

Der Vorstandsvorsitzende und Medizinische Vorstand der Universitätsmedizin Mainz Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer erklärte: „Die Universitätsmedizin behandelt schwer kranke Patientinnen und Patienten. Für deren Genesung sind vor allem eine optimale medizinische und pflegerische Versorgung wichtig, doch es bedarf auch einer heilungsfördernden Umgebung. Häufige Schlafunterbrechungen bei Nachtflügen und insbesondere zu kurzen Nachtruhen von 23 Uhr bis 5 Uhr sind diesem Ziel nicht zuträglich.“

Der Kardiologe Univ.-Prof. Dr. Thomas Münzel, Direktor des Zentrums für Kardiologie der Universitätsmedizin Mainz, betonte: „Es ist nach wie vor unfassbar, dass man eine neue Landebahn gebaut hat, in deren direkter Verlängerung nur 20 Kilometer entfernt die einzige Universitätsmedizin von Rheinland Pfalz liegt. Die Flugzeuge fliegen viel zu tief über das Gelände und haben zudem zu einem großen Prozentsatz schon die Räder ausgefahren, was den Lärm weiter unnötigerweise verschärft. Insbesondere die Fluglärmforschung der Universitätsmedizin in Mainz hat nachgewiesen, dass zu kurzer und häufig unterbrochener Schlaf in erster Linie für die Lärm-induzierten Gesundheitsschäden insbesondere im Hinblick auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen verantwortlich sind. Insbesondere die Belastung unserer Patienten in der gesetzlich definierten Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens ist absolut inakzeptabel. Meiner Meinung nach sollte es schnell einen ‚runden Tisch‘ geben, an dem diese Ergebnisse diskutiert und Sofortmaßnahmen zum Schutze unserer Patienten beschlossen werden.“

Zukünftig werden die Auswertungen der Lärmwerte über der Universitätsmedizin Mainz monatlich vom rheinland-pfälzischen Landesamt für Umwelt veröffentlicht.

Weitere Informationen:
Präsentation der Messergebnisse des Landesamtes für Umwelt


Pressekontakt
Barbara Reinke,
Unternehmenskommunikation Universitätsmedizin Mainz,
Telefon 06131 17-7428, Fax 06131 17-3496,
E-Mail:  pr@unimedizin-mainz.de

Über die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die einzige medizinische Einrichtung der Supramaximalversorgung in Rheinland-Pfalz und ein international anerkannter Wissenschaftsstandort. Sie umfasst mehr als 60 Kliniken, Institute und Abteilungen, die fächerübergreifend zusammenarbeiten. Hochspezialisierte Patientenversorgung, Forschung und Lehre bilden in der Universitätsmedizin Mainz eine untrennbare Einheit. Rund 3.400 Studierende der Medizin und Zahnmedizin werden in Mainz ausgebildet. Mit rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Universitätsmedizin zudem einer der größten Arbeitgeber der Region und ein wichtiger Wachstums- und Innovationsmotor. Weitere Informationen im Internet unter www.unimedizin-mainz.de


[1] Beurteilungspegel (LDEN)
Der Beurteilungspegel LDEN (D=Day, E=Evening, N=Night) (in Anlehnung an die EU-Umgebungslärmrichtlinie) bezeichnet den mit Zuschlägen versehenen energieäquivalenten Dauerschallpegel des Gesamt-, Flug- bzw. Hubschraubergeräuschs. Für den Abendzeitraum (18 bis 22 Uhr) werden Zuschläge von 5 dB(A) und für den Nachtzeitraum (22 bis 06 Uhr) Zuschläge von 10 dB(A) verwendet.

[2] Energieäquivalenter Dauerschallpegel (Leq)
Beim energieäquivalenten Dauerschallpegel (Leq), auch als Mittelungspegel bezeichnet, wird der über einen Zeitraum am Messort festgestellte Schalldruckpegel hinsichtlich seines Schallenergieinhalts auf ein vergleichbares Dauergeräusch umgerechnet. Eine Veränderung um drei Dezibel entspricht dabei der Halbierung bzw. Verdoppelung der Schallenergie.

[3] Maximalpegel (LASmax)
Der Maximalwert des AS-bewerteten Schalldruckpegels eines Lärmereignisses, auch Spitzenpegel genannt.