Der Wissenschaftliche Vorstand ist für Angelegenheiten in Forschung und Lehre zuständig, soweit nicht die Zuständigkeit des Fachbereichsrats gegeben ist. Er führt die Geschäfte in Forschung und Lehre. Ihm obliegt die Budgetverantwortung der für Forschung und Lehre zur Verfügung stehenden Mittel hinsichtlich ihrer Verteilung auf die medizinischen Einrichtungen im Rahmen der vom Fachbereichsrat beschlossenen allgemeinen Grundsätze und der Überwachung ihrer Verwendung. Zu seinen Aufgaben in akademischen Angelegenheiten gehört insbesondere die Sicherstellung des Lehrangebots und die dafür erforderliche Organisation des Lehrbetriebs.
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