Zur Sicherung des Übergangs vom Krankenhaus in die nachstationäre Versorgung hat der Gesetzgeber die Krankenhäuser mit der Organisation des sektorenübergreifenden Entlassmanagements zum 1.Oktober 2017 betraut. Die Universitätsmedizin Mainz setzt sich zum Ziel, ihren Patienten einen nahtlosen Übergang von der stationären zur ambulanten Versorgung zu gewährleisten.
Im Vordergrund des Entlassmanagements steht die Organisation einer lückenlosen Anschlussversorgung entsprechend der individuellen Bedürfnisse der Patienten. Die Organisation Ihrer Entlassung kann ein multidisziplinäres Team aus Pflegekräften, Ärzten, Sozialdienstmitarbeitern, Physiotherapeuten, Ernährungsberatern, Wundmanagern und noch vielen weiteren übernehmen. Falls bei Ihnen ein nachstationärer Bedarf ermittelt wird, erhalten Sie eine individuelle Beratung durch unser multidisziplinäres Team. Nach der Beratung und Rücksprache mit Ihnen wird dafür Sorge getragen, dass beispielsweise ein Platz in der Rehabilitationsklinik organisiert ist, ein ambulanter Pflegedienst Sie unterstützt oder Ihnen zuhause ein entsprechendes Krankenbett zur Verfügung steht.
Die Planung Ihrer Entlassung beginnt mit der stationären Aufnahme. Hier erhalten Sie die vom Gesetzgeber konzipierte Patienteneinwilligung (Pdf-Datei, 148,9 KB). Diese erlaubt uns im Bedarfsfall ein Entlassmanagement für Sie zu organisieren und falls notwendig Daten an Ihre Nachversorger und Kranken- bzw. Pflegekasse zu übermitteln. Gerne können Sie sich vorab über diese Patienteneinwilligung informieren. Es besteht auch die Möglichkeit diese bereits unterschrieben mitzubringen.
Um zu prüfen, ob Sie nachstationären Bedarf haben, füllen Sie bitte vor Ort oder auch schon zu Hause die Eigenanamnese (Pdf-Datei, 446,6 KB) aus. Anhand der speziell entwickelten Eigenanamnese können wir erkennen, welchen stationären Pflegebedarf Sie voraussichtlich haben werden und ob sich ein nachstationärer Bedarf ergeben könnte. Falls Sie die Eigenanamnese bereits zuhause ausgefüllt haben, bringen Sie dieses sechsseitige Dokument bitte mit. Bei elektiven Eingriffen erhalten Sie dieses Dokument bereits vorab per Post von uns. Unsere Gesundheits- und Krankenpfleger werden Sie nochmals zu den wichtigsten Punkten befragen und Ihre offenen Fragen klären. Falls notwendig werden Sie dann von unserem Entlass-Team beraten und Ihre individuell abgestimmte Nachversorgung frühzeitig eingeleitet.
Nach Ihrer Behandlung in der Universitätsmedizin Mainz wird Ihr behandelnder Arzt entscheiden, wann Sie entlassen werden können und mit Ihnen ein Entlassgespräch führen. Dabei wird er berücksichtigen, ob Ihre nachstationäre Versorgung organisiert ist. Im Rahmen des Entlassgesprächs erhalten Sie Ihren Entlassbrief inklusive aller wichtigen Informationen für Ihren Hausarzt. Den Entlassbrief geben Sie bitte bei Ihrem Hausarzt ab.
Für das Entlassgespräch bitten wir Sie, zu überlegen, ob alle Ihre Fragen geklärt sind.
Typische Fragen können sein:
Als letzten Schritt fragen Sie sich bitte:
Wenn Sie das Krankenhaus entgegen des ärztlichen Rates und auf eigene Verantwortung verlassen wollen, müssen wir Sie bitten, eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben.
Der Entlassbrief enthält eine Rufnummer, unter der Sie Rückfragen zum Entlassmanagement stellen können. Bitte beachten Sie, dass die Erreichbarkeit nur montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr und samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr sichergestellt ist. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, dazu Ihre Identifikationsnummer, die Sie ebenfalls auf dem Entlassbrief finden, bereit zu halten.
Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen. Davon ausgenommen sind die gesetzlichen Zuzahlungen.
Für Ihre Krankenhausbehandlung beträgt Ihre gesetzliche Zuzahlung derzeit 10 Euro pro Tag – zu zahlen für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Vorherige Krankenhausaufenthalte im gleichen Kalenderjahr werden berücksichtigt.
Ausgenommen von der Zuzahlungspflicht sind:
Über unser Patientenmanagement erhalten Sie nach Ihrer Entlassung eine Rechnung über die zu leistende Zuzahlung. Der Betrag wird dann an Ihre Krankenkasse weitergeleitet.