Team der Betriebsärztlichen Dienststelle

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Allgemeine Informationen

Grundlage für die betriebsärztliche Tätigkeit sind gesetzliche Regelwerke, wie z. B. das Gesetz über Betriebsärzte und Sicherheitsingenieure (ASIG), das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV), das Infektionsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz sowie einige Unfallverhütungsvorschriften. Zum Schutze der Bediensteten und Studierenden vor Gesundheitsgefahren berät und unterstützt die Betriebsärztliche Dienststelle die Leitungen der Einrichtungen der Universitätsmedizin und der Universität sowie alle sonstigen für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen.

Hierbei werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Unterstützung und Beratung der Führungskräfte in den Instituten in allen Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  • Unterstützung und Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Gebäuden und Anlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen.
  • Unterstützung und Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsschutzmitteln sowie der Gestaltung von Arbeitsplätzen, -verfahren und -abläufen.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge der Bediensteten und Studierenden.
  • Untersuchung von arbeitsbedingten Erkrankungen, Auswertung der Ergebnisse und Empfehlung von Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen sowie Entwicklung und ggf. Durchführung von Gesundheitsprogrammen.
  • Mitwirkung bei der Einsatzorganisation und Ausbildung von Ersthelfern sowie deren Unterstützung.
  • Durchführung von regelmäßigen Begehungen der Institute und Kliniken zur Feststellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmängeln sowie die Meldung und Vorschläge zu deren Beseitigung.