Ihre Entlassung und Nachversorgung
Zur Sicherung des Übergangs vom Krankenhaus in die nachstationäre Versorgung hat der Gesetzgeber die Krankenhäuser mit der Organisation des sektorenübergreifenden Entlassmanagements zum 1. Oktober 2017 betraut. Die Universitätsmedizin Mainz setzt sich zum Ziel, ihren Patient:innen einen nahtlosen Übergang von der stationären zur ambulanten Versorgung zu gewährleisten.
