Abschluss der Ausbildung

Die staatliche Prüfung:
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung  für MTA können Sie nachlesen im Bundesgesetzesblatt Jahrgang 1994, Teil 1: Seite 922 – 924.

Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Prüfung ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an allen Ausbildungsveranstaltungen.

Die erfolgreiche Teilnahme wird über Leistungskontrollen nachgewiesen.
Die regelmäßige Teilnahme an der Ausbildung wird über Anwesenheitskontrollen dokumentiert.

Die Prüfung gliedert sich in drei Teile, die alle in sich bestanden werden müssen.

  • Teil 1 Theoretische Prüfungen
  • Teil 2 Praktische Prüfungen
  • Teil 3 Mündliche Prüfungen

Die prüfungsrelevanten Fächer finden Sie unter " Ausbildung ".

Über die bestandene staatliche Prüfung wird ein Zeugnis von der vorgesetzten Behörde erstellt, in dem die Noten aller Fächergruppen ausgewiesen sind.

Gleichzeitig wird eine Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Medizinisch – technische Assistentin oder Medizinisch - technischer Assistent überreicht.
Damit ist die Berechtigung erteilt die Berufsbezeichnung MTA zu führen und MTA-vorbehaltene Tätigkeiten auszuüben.