Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht von sexueller Belästigung, wenn

"ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."


Kontakt


Frauen- und Gleichstellungsbüro

Zi. 503-507
Geb. 601, 5. OG.
Langenbeckstr. 1
55131 Mainz

Tel.: 06131 17-3370
Fax: 06131 17-3375

Öffnungszeiten Sekretariat

Di bis Do 08.00 Uhr-14.00 Uhr

Notrufnummern der JGU

 

Montags bis Freitags:
06131-39-22607
 Sicherheit@uni-mainz.de

Außerhalb der Arbeitszeit und am Wochenende:
06131-39-22325 (Hauptpforte)

Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Flyer
Flyer_Wer_zu_nah_kommt_geht_zu_weit.pdf (Pdf-Datei, 1,6 MB)
Dienstvereinbarung zum Umgang mit sexueller Belästigung
Cover_DV_sex._Bel._Homepage.jpg (Pdf-Datei, 2,0 MB)