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Hördiagnostik / Hörgeräteanpassung bei Kindern und Jugendlichen

Die stationäre Hördiagnostik und Hörgeräteanpassung kann – je nach Lebens- und Entwicklungsalter – alleine oder mit Aufnahme eines Elternteils erfolgen. Hierbei wird zunächst mit altersgerechten Untersuchungsverfahren die genaue Hörschwelle bestimmt. Bei Sicherung einer Schwerhörigkeit kommt es zur Erprobung von in der Regel mindestens zwei verschiedenen Hörgeräte-Systemen. Eltern und Kinder werden in der Handhabung geschult und es werden zusätzliche pädagogische Maßnahmen am Wohnort eingeleitet (Hör-Frühförderung).


Am Ende des stationären Aufenthaltes werden den Eltern Ausleihscheine mit einem Anpassungsvorschlag für den/die HörgeräteakustikerIn mitgegeben, um die Geräte im häuslichen Umfeld über einen längeren Zeitraum zu testen.