Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 01. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten, das sich an den Zielen eines modernen Mutterschutzes orientiert. Statt pauschaler Beschäftigungsverbote hat eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zu erfolgen, eine Anpassung des Arbeitsplatzes hat dabei Vorrang. Die Schwangere kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gemeinsam mit ihren Vorgesetzten entscheiden, wie sie arbeiten möchte und welche Veränderungen ggf. ihr Arbeitsplatz braucht, um sich und ihr Kind zu schützen. Außerdem gilt das neue Mutterschutzgesetz jetzt auch für Studentinnen und Schülerinnen. Mit dieser Veranstaltung möchten wir Vorgesetzte und Betroffene informieren.
Datum | 01.03.2018 |
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Uhrzeit | 16:00-17:30 Uhr |
Ort | Hörsaal Innere Medizin Gebäude 205 Universitätsmedizin Mainz Langenbeckstr. 1 55131 Mainz |
Beschreibung | Informationsveranstaltung zum neuen Mutterschutzgesetz |
Kosten | Der Eintritt ist frei! |
Dozent | Stephanie Oehl, Leiterin Servicecenter 1 Dipl. Ing. Dirk Kohler, Stv. Leiter Stabsstelle Sicherheit Dr. med. Antonia Viertel, Leitende Betriebsärztin Dr. med. Nina Pirlich, Fachärztin für Anästhesie Franziska Schmidt, Studentin der Humanmedizin |
Kontakt | Weitere Auskünfte erteilt das Frauen- und Gleichstellungsbüro, Tel. 06131 17-3374 |
Weitere Informationen | |
Downloads | Flyer_4s_Infoveranstaltung_Gleichstellungsbuero_050218_RZ.pdf |