Lehrinhalte aus der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTAPrV) für Medizinische Technologinnen und Medizinischen Technologen für Radiologie

Die Ausbildung umfasst 4600 Stunden, die sich auf theoretischen und praktischen Unterricht sowie die praktische Ausbildung verteilen.


Theoretischer und praktischer Unterricht (2600 h)

  • Bildgebende Diagnostik und nuklearmedizinische Diagnostik (700 h)
  • Strahlentherapie (300 h)                                                                            
  • Strahlenschutz (1000 h)                                                                              
  • Intra- und Interprofessionelles Kommunizieren (200 h)
  • Reflexion und Berufsweiterentwicklung (160 h)
  • Stunden zur freien Verteilung durch Lehranstalt (240 h)       

Praktische Ausbildung (2000 h)

  • Orientierungseinsatz innerhalb der Probezeit (120 h)
  • Radiologische Diagnostik (700 h)
  • Nuklearmedizin (300 h)
  • Strahlentherapie (400 h)
  • Stunden zur freien Verteilung durch Lehranstalt (320 h)       
  • Interprofessionelles Praktikum (160 h)   

Die zu erwerbenden Kompetenzen in der Ausbildung gliedern sich in fünf Bereiche mit unterschiedlicher Stundenverteilung (s.o.). 

Die Kompetenzbereiche

I: Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben in der bildgebenden Diagnostik mit und ohne ionisierende Strahlung sowie in der nuklearmedizinischen Diagnostik einschließlich der technischen Auswertung und Beurteilung der Ergebnisse

II: Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technischer Aufgaben in der Therapie mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen einschließlich der technischen Auswertung und Beurteilung der Ergebnisse

III: Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung von Maßnahmen des Strahlenschutzes und der Personensicherheit einschließlich Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagement in der bildgebenden Diagnostik mit und ohne ionisierende Strahlung und in der Therapie mit ionisierender Strahlung sowie in der Diagnostik und Therapie mit radioaktiven Stoffen

IV: Intra- und Interprofessionelles Kommunizieren und Handeln im beruflichen Handlungsfeld und Schnittstellenbereichen unter Berücksichtigung personen- und situationsspezifischer Kontexte

V: Ausrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der Berufsweiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen