Klinische Forschung ist wichtig, um die Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten stetig zu verbessern. Sie darf nur unter Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze und Richtlinien durchgeführt werden. Die Unterlagen zur Studie, die wir Ihnen hier vorstellen, wurden von der zuständigen Ethikkommission gemäß § 15 Abs. 1 BOÄ BW berufsrechtlich beraten und vor der Durchführung von den lokal zuständigen Datenschutzbeauftragten geprüft und genehmigt.
Bitte bedenken Sie folgendes: Ihre Teilnahme an dieser Studie ist freiwillig. Das heißt, dass Sie nur dann an der Studie teilnehmen, wenn Sie dazu schriftlich Ihre Einwilligung erklären. Wenn Sie nicht an der Studie teilnehmen möchten oder zu einem späteren Zeitpunkt die Teilnahme beenden möchten, entstehen für Sie keine Nachteile. Sie können jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Studienteilnahme beenden.
Die Vernetzung und Zusammenarbeit mit akademischen oder industriellen Kooperationspartnern sowie die Nutzung modernster Analysemethoden ist heute häufig zur Beantwortung spezieller wissenschaftlicher Fragen etabliert und hilfreich. Sie werden daher neben dem Einverständnis zur Studienteilnahme auch um separate Einwilligungen zu folgenden Aspekten im Kontext der Studie gebeten:
- Weitergabe oder gemeinsame Nutzung von Biomaterialien (Blut-, Urin-, und Stuhlproben) oder medizinischen Daten an akademische oder industrielle Kooperationspartner für Forschungsprojekte
- Durchführung von genetischen bzw. epigenetischen Untersuchungen
Ihre Einwilligung zur Teilnahme an dieser Studie erklären Sie durch Ihre Unterschrift auf der Einwilligungserklärung. Ihre Zustimmung oder Ablehnung zur Nutzung von Biomaterialien und medizinischen Daten sowie zur Durchführung von genetischen bzw. epigenetischen Untersuchungen erteilen Sie jeweils separat, jeweils durch Ankreuzen eines der Felder „Ja“ oder „Nein“ auf der Einwilligungserklärung.