Das Giftinformationszentrum bietet Ihnen als Unternehmen seine 24-Stunden-Erreichbarkeit und Fachkompetenz in verschiedenen Services an:
Nach der REACH-Verordnung ist auf Sicherheitsdatenblättern im Abschnitt 1.4 eine Notrufnummer für Notfallinformationen anzugeben. Das Giftinformationszentrum bietet Ihnen diesbezüglich als Service die Nennung seiner Notrufnummer an (24/365). Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages. Bei Interesse oder weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an unsere Abteilung Toxikovigilanz oder telefonisch unter 06131‐6377261.
Das Giftinformationszentrum bietet Ihnen diesbezüglich als Service die Nennung seiner Notrufnummer an (24/365). Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages. Bei Interesse oder weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an unsere Abteilung Toxikovigilanz oder telefonisch unter 06131‐6377‐261.