Überprüfung der Anwendung, Wirksamkeit und Angemessenheit der Risikomanagement- und Controllingsysteme,
Überprüfung der Wirksamkeit und Angemessenheit der Informationssysteme (IT) und deren Sicherheit,
Überprüfung des gesamten Geschäftsbetriebs auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit,
Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und betrieblicher Vorgaben (interne Dienst- und Arbeitsanweisungen) im Sinne des Compliance Managementsystems der UM,
Unterstützung des Gesamtvorstands der UM bei der Kooperation mit externen Prüfungsinstitutionen (u.a. Wirtschaftsprüfer und Rechnungshof),
Empfehlung zweckentsprechender Änderungen der jeweiligen Prüfungsobjekte,
Überwachung der Abstellung festgestellter Mängel bzw. Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen im Rahmen eines „Follow-up“.